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Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.
Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.
Die Fussball-WM 2006 in Deutschland wirft nicht nur sportliche, sondern vermehrt auch juristische Schatten voraus. Für den Ausrichter der WM, die Fédération Internationale de Football Association (FIFA), sind immense wirtschaftliche Interessen mit diesem Ereignis verbunden. Neben der sportlich-technischen Organisation koordiniert die FIFA alle Fragen des Marketings. » weiterlesen ...
Eine von Webmastern immer wieder aufgeworfene Frage ist die nach der Haftung für die Inhalte der verlinkten Webseiten. Juristen ist es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht möglich, darauf eine verbindliche Auskunft zu erteilen. Webmaster versuchen daher, einer Haftung mit Hilfe sogenannter Disclaimer zu begegnen. » weiterlesen ...
Zusammenfassend lassen sich für die Verwendung von Links folgende Empfehlungen geben:
Setzen Sie keine Links auf Seiten mit strafbaren InhaltenSollten Sie sich nicht sicher sein, ob die Inhalte der Seiten, auf die Sie verlinken, rechtmäßig sind, verzichten Sie besser auf den Link. Vorsicht ist vor allem bei Seiten mit Video- oder MP3 Files geboten. Links auf Seiten mit pornographischen oder terroristischen Inhalten sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. » weiterlesen ...
Die Frage ist nun, inwiefern der Linksetzende für die fremden Inhalte eines Dritten zur Verantwortung gezogen werden kann. Bisher war es in der juristischen Diskussion allgemein anerkannt, dass bezüglich der Haftung für Links die Grundsätze der Haftung für Inhalte gelten sollten. » weiterlesen ...
Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes. » weiterlesen ...
Eine Ausnahmeregelung gibt es für den Versandhandel, wenn auf Altersverifikationssysteme zurück geriffen wird. Der Begriff des "Versandhandels" im Sinne des neuen Jugendschutzgesetzes ist in § 1 Abs.4 JuSchG definiert.
§ 1 Begriffsbestimmungen(4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand » weiterlesen ...
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JuSchG: » weiterlesen ...
Die wichtigste Neuerung im neuen Jugendschutzgesetz gegenüber der alten Rechtslage ist eine verbindliche Kennzeichnung der Altersfreigabe für Computerspiele, ähnlich wie dies bereits bei Filmen üblich ist. Diese Einstufung lautet nach § 14 Abs.2 JuSchG nun: » weiterlesen ...
Der Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird in § 1 Abs.2 JuSchG definiert. Es gilt danach für Trägermedien, diese sind definiert als Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dies umfasst beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte und Videos. » weiterlesen ...
Von vielen Unternehmen unbemerkt, ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschriften haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Internetbranche, insbesondere auf Online-Anbieter von Spiele-Software und Filmen sowie für Verlage von entsprechenden Spiele-Zeitschriften. » weiterlesen ...
Nationale Urheberrechte gelten grundsätzlich nur national begrenzt, es gilt das sogenannte Schutzlandprinzip. Das deutsche Urhebergesetz kann also nur in Deutschland verletzt werden, ausländische Rechte nur im Ausland. Umfang und Inhalt des Urheberrechtes bestimmen sich nach dem Recht des jeweiligen Landes, für das Schutz beansprucht wird. Dies gilt für den Schutz von Software genau so wie für den Schutz von Webseiten oder für den Schutz von Content. » weiterlesen ...
Das Recht der unerlaubten Handlung (auch Deliktsrecht genannt) ist im wesentlichen in Art.40 EGBGB geregelt. Im Internationalen Privatrecht ist der Begriff der unerlaubten Handlung weiter zu fassen als in § 823 BGB des deutschen Rechts. Er umfasst alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche. Grundsätzlich gilt, dass bei unerlaubten Handlungen das Recht des Landes anwendbar ist, in dem der Schädiger gehandelt hat. » weiterlesen ...
Da grenzüberschreitende Verträge im Internet sehr häufig vorkommen, muss als nächstes geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten natürlich nur dann, wenn deutsche Gerichte international zuständig sind (siehe die vorherigen Ausführungen). » weiterlesen ...
Jedes Gericht wendet nur das eigene, nationale IPR an. Es muss also vorher gefragt werden, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig für die Lösung eines Falles ist. Auch Richter fragen sich bei der Bearbeitung eines Falles immer zuerst: "Warum gerade ich ?". Die Vorschriften für die internationale Zuständigkeit sind nicht zusammenhängend geregelt. Es gibt sowohl staatsvertragliche Übereinkommen » weiterlesen ...
Es liegt in der Natur des Internet, dass jede Art von Information überall auf der Erde durch die Nutzer des Netzes abrufbar sind. Vor allem im Bereich des Onlinerechts bringt dies aber einige Probleme mit sich. Dies sind vor allem Fragen des Vertragsrechtes, denn alles was zwischen deutschen Vertragspartner schief gehen kann, » weiterlesen ...
Access Provider sind die Unternehmen, die den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt. Sie sind für das technische Durchleiten von Informationen verantwortlich. In der Regel sind das die so genannten Zugangsprovider wie Telekom, 1&1, Alice, Freenet oder Vodafone. » weiterlesen ...
Auf vielen Webseiten finden sich nicht nur Inhalte des Seitenbetreibers, sonder zu großen Teilen Inhalte der Nutzer. In Foren finden sich oft ausschließlich fremde Inhalte, die der Forenbetreiber nicht selbst erstellt hat. Und auch in Blogs sind die Beiträge der Nutzer oft umgangreicher als die des Blogbetreibers. » weiterlesen ...
Täglich finden sich neue Angebote im Internet um "gratis" oder "kostenfrei" seinen Stammbaum erforschen zu lassen, die Lebenserwartung zu berechnen, SMS-Dienste in Anspruch zu nehmen, Witze zu lesen, neue Sudoko-Rätsel zu lösen oder sein Wissen für die Führerscheinprüfung zu testen. » weiterlesen ...
Achtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht 2011 finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neue Muster - Widerrufsbelehrung 2011, was Onlineshopbetreiber und eBayHändler wissen müssen".
Ein hohes rechtliches Risiko besteht für Händler, die die neue Musterwiderrufsbelehrung übernehmen, obwohl Sie in der Vergangenheit aufgrund einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+