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Die Wahl der Domain ist für eine Internetpräsenz oft von entscheidender Bedeutung. Deshalb soll zunächst kurz auf den Aufbau von Domains eingegangen werden, bevor die rechtlichen Hintergründe erläutert werden. Um auf eine der unzähligen registrierten Seiten des World Wide Web zu gelangen, muss jeder angeschlossene Rechner über das Internetprotokoll (IP)
eindeutig durch eine numerische Adresse zu identifizieren sein. Da sich jedoch die wenigsten Menschen jedoch längere Zahlencodes merken können, werden diese numerischen Adressen durch das Domain Name System (DNS) überlagert und in alphanumerische Adressen (Uniform Ressource Locator = URL) übersetzt.
Dieses System erlaubt es nun, die Seiten eines Anbieters etwa für Informationen zum Internet-Recht nicht mehr unter 103.664.358.12 sondern unter http://www.eRecht24.de zu finden.
Eine komplette URL enthält folgende Informationen:
Da die freien Second Level Domains mittlerweile knapp werden, kommen ständig neue generische Top Level Domins wie .info, .tv oder .name hinzu. Die Verwendung der meisten tlDs wird nicht sehr streng kontrolliert. So ist es beispielsweise auch Personen , die nicht in Tuvalu leben möglich, die Länderkennung .tv zu registrieren. Auch bei .com wird nicht geprüft, ob sich hinter dem entsprechenden Webauftritt tatsächlich ein kommerziell genutztes Angebot verbirgt.
Domain-Namen mit der Länderkennung .de für Deutschland werden vom Deutschen Network Information Center
(DENIC) vergeben. Domain-Namen mit generischen Top Level Domains wie .com oder .org, können bei INTERNIC beantragt werden. Die Anmeldungen kann jedoch auch bei einem Service-Provider erfolgen, der mit einem Registrar in entsprechender vertraglicher Beziehung steht.
Wenn Sie mit einem Internet-Provider einen Vertrag über Webspace für ihre Website abschließen, übernehmen diese Anbieter in der Regel die Registrierung der Domain bei der DeNIC oder dem jeweils zuständigen Registrar. Die Registrierung einer Domain über einen solchen Provider ist meist auch preisgünstiger als bei der DeNIC selber. Allerdings entstehen hierbei wieder neue rechtliche Fragen, da hier 3 Parteien (Kunde, Service Provider, DeNIC) beteiligt sind. Oftmals ergeben sich dann Probleme bei der Beendigung des Providervertrages, etwa wenn sich der Service Provider selber als Domaininhaber oder admin.c eingetragen hat oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain geltend macht.
Umfangreiche Informationen bezüglich der Vertragsbeziehungen zu Providern und über rechtliche Fallstricke bei der Gestaltung der eigenen Website erhalten Sie in dem neuen eRecht24-Insidepaper "Die rechtssichere Website"
Second Level Domains sind der eigentliche "Name" einer Seite vor der Länderkennung oder einer generischen Top Level Domain. Diese werden nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Dabei gilt der Grundsatz: " first come, first served".
Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet vorher zu prüfen, ob die beantragte Domain Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Namensrecht, verletzt und die DeNIC von jeder Haftung freizustellen. Nach einem neueren Urteil des BGH sind weder die DeNIC noch die Service Provider verpflichtet, eine eventuelle Verletzung von Rechten Dritter durch die Registrierung einer Domain zu überprüfen. Nur bei ganz offensichtlichen Rechtsverletzungen soll die DeNIC eine Überprüfungspflicht treffen.
Bei der Antragstellung sind daneben auch die technischen Ansprechpartner (tech.c ) und die für die Seite verantwortliche Person (admin.c) anzugeben. Admin.c sind in der Regel die antragsstellende Person oder Organisation, tech.c meistens der Service Provider.
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Sören Siebert auf Google+