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Internationale Aspekte

Das World Wide Web hält sich, nomen est omen, nicht an Landesgrenzen oder an Rechtsordnungen einzelner Staaten. Ebenso verhält es sich natürlich auch mit dem Handel via Internet. Um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt rechtlich beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung auf diesen Sachverhalt anwendbar ist.

Eine Regel, die besagt "Alles was ein Deutscher tut, unterliegt auch dem Deutschen Recht" gibt es nicht.

Nicht selten kommt es im Bereich des E-Commerce dazu, dass Anbieter und Kunde von unterschiedlichen Ländern aus handeln. Wenn dann der Server in einem dritten Land steht und der online geschlossene Vertrag wiederum in einem ganz anderen Land erfüllt wurde, zeigt dies ungefähr die Problematik, die dabei auftreten kann.

Diese Aufgabe zu lösen ist Sache des sogenannten Internationalen Privatrechtes, kurz IPR. Da dieses Thema sehr komplex ist, soll hier nur ein grober Überblick erfolgen. Für Interessierte gibt es ein eigenes Kapitel zu diesem Thema.

  • Auf Verträge mit Berührung zum Recht eines ausländischen Staates kommen hauptsächlich die Artt. 27 ff EGBGB zur Anwendung.
  • Nach Art. 27 Abs.1 EGBGB gilt vorrangig das Recht, das die Vertragspartner gewählt haben.
  • Wurde eine solche Rechtswahl nicht getroffen, kommt nach Art. 28 Abs.1 EGBGB das Recht zur Anwendung, welches die engste Verbindung zum Vertrag hat, wobei in den Folgenden Absätzen des Art. 28 EGBGB Vermutungen für die engste Verbindung aufgestellt werden.
  • Art. 29 EGBGB ist eine spezielle Vorschrift für Verbraucherverträge. Wenn Art. 29 EGBGB anwendbar ist, führt dies dazu, dass dem Kunden die Verbraucherschutznormen seines Heimatstaates erhalten bleiben. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich eine andere Rechtsordnung gewählt wurde. Art. 29 EGBGB ist jedoch nur anwendbar, wenn der Vertrag nicht der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden dient. Der Kunde muss also als "Privatmann" den Vertrag abschließen.

Zu den weiteren Voraussetzungen des EGBGB und zum Internationalen Verfahrensrecht (dieses behandelt unter anderem die Frage, in welchem Land geklagt werden kann), können Sie unter Internationales Privatrecht mehr erfahren.


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