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Das World Wide Web hält sich, nomen est omen, nicht an Landesgrenzen oder an Rechtsordnungen einzelner Staaten. Ebenso verhält es sich natürlich auch mit dem Handel via Internet. Um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt rechtlich beurteilen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung auf diesen Sachverhalt anwendbar ist.
Eine Regel, die besagt "Alles was ein Deutscher tut, unterliegt auch dem Deutschen Recht" gibt es nicht.
Nicht selten kommt es im Bereich des E-Commerce dazu, dass Anbieter und Kunde von unterschiedlichen Ländern aus handeln. Wenn dann der Server in einem dritten Land steht und der online geschlossene Vertrag wiederum in einem ganz anderen Land erfüllt wurde, zeigt dies ungefähr die Problematik, die dabei auftreten kann.
Diese Aufgabe zu lösen ist Sache des sogenannten Internationalen Privatrechtes, kurz IPR. Da dieses Thema sehr komplex ist, soll hier nur ein grober Überblick erfolgen. Für Interessierte gibt es ein eigenes Kapitel zu diesem Thema.
Zu den weiteren Voraussetzungen des EGBGB und zum Internationalen Verfahrensrecht (dieses behandelt unter anderem die Frage, in welchem Land geklagt werden kann), können Sie unter Internationales Privatrecht mehr erfahren.
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Sören Siebert auf Google+