eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home Abmahnung

Neue Widerrufsbelehrung für den Onlinehandel – Das Ende der Abmahnungen für Online-Shops und eBay-Händler?

Anzeige

Die massenhaften Abmahnungen aufgrund der ungeprüften Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung haben Shop-Betreiber und eBay-Händler in letzten Jahren sehr viel Zeit und Geld gekostet.

Die Hintergründe der Musterwiderrufsbelehrung

Hintergrund waren Neuregelungen des Fernabsatzrechts, die Händler im Internet verpflichteten, ihre Kunden über das Bestehen und die Einzelheiten der Ausübung eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts zu informieren. Das Bundesjustizministerium hatte hierzu ein amtliches Muster für eine Widerrufsbelehrung erstellen lassen, dass die Händler nutzen sollten, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Viele Händler hatten sich auf die Aussagen des Justizministeriums verlassen und die Musterbelehrung ohne anwaltliche Hilfe übernommen.

Daraufhin wurden Sie von Wettbewerbern kostenpflichtig wegen fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht abgemahnt. Für die betroffenen Händler war es um so erstaunlicher, dass die Gerichte in der Regel den Abmahnern Recht gaben. Als Rechtsanwalt, der die Betroffenen bei der Abwehr von  Abmahnungen und bei der rechtssicheren Gestaltung von Online-Shops und eBay-Auftritten berät, war es oftmals sehr schwer  zu erklären, weshalb man abgemahnt werden kann, obwohl man sich doch auf eine Vorlage des Bundesjustizministeriums verlassen hat.

Massenhafte Abmahnungen trotz Verwendung eines amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung

Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren nahezu jeden einzelnen Satz der alten Musterwiderrufsbelehrung für unzulässig erklärt. Insbesondere dann, wenn die Belehrung nicht in Textform vor Vertragsschluss erfolgte (dies ist bei Auktionsplattformen wie eBay der Fall), passte das amtliche Muster schlicht nicht und gab Anlass zu massenhaften Abmahnungen. Auch bei Online-Shops, in denen der Vertragschluss bereits mit der Bestellung des Kunden abgeschlossen war, konnte das Muster nicht ohne Änderungen übernommen werden.

Die neue Widerrufsbelehrung für Online-ShopsAbgemahnt wurden bei ungeprüfter Übernahme der Musterwiderrufsbelehrung  insbesondere folgende Punkte:

  • Die Dauer der Frist
    Diese beträgt im amtlichen Muster 2 Wochen. Allerdings ist eine Frist von 2 Wochen nur dann möglich, wenn die Belehrung in Textform vor Vertragsschluss erfolgt. Dies ist in Online-Shops nur bei entsprechender Gestaltung des Vertragsschlusses möglich, bei Plattformen wie eBay überhaupt nicht. Andernfalls gilt die Monatsfrist.
  • Beginn der Frist „mit Erhalt dieser Belehrung“
    Die alte Belehrung sprach davon, das die Widerrufsfrist „mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt. Auch dies war – wenn überhaupt - nur zulässig, wenn die Belehrung vor Vertragsschluss in Textform erfolgt. Eine Belehrung auf eine Shop- oder Angebotsseite ist nach Auffassung der Gerichte aber keine Belehrung in Textform.
  • Beginn der Frist „mit Erhalt einer Belehrung in Textform“
    Auch die Formulierung „ Die Widerrufsrist beginnt nach Erhalt einer Belehrung in Textform“ wurde abgemaht. Hier wurde darauf abgestellt, dass die Frist erst am Tag nach Erhalt der Belehrung in Textform beginnt, nicht schon am selben Tag.
  • Der Beginn der Frist „mit Erhalt einer Belehrung in Textform und der Ware“
    Zudem wurde häufig vergessen darauf hinzuweisen, dass die Belehrung in Textform allein nicht ausreicht, notwendig ist zudem ein Hinweis auf den Erhalt der Ware.
  • Wertersatzklausel für benutzte Waren
    Beim Widerruf stellt sich für die Händler stets die Frage, was geschieht, wenn ein Kunde bestellt, die Ware nutzt und dann widerruft. Oftmals konnte die Ware aufgrund der Gebrauchsspuren nicht mehr als Neuware, in Extremfällen überhaupt nicht mehr verkauft werden. Hier kann zwar eine Wertersatzklausel helfen, aber auch diese ist an eine entsprechende Gestaltung des Vertragsschlusses und die Möglichkeit der Belehrung in Textform vor Vertragsschluss gebunden. Gerade hier standen die Händler vor einem Dilemma. Wurde die Wertersatzklausel eingefügt, konnte abgemahnt werden, wenn nicht vor Vertragsschluss in Textform belehrt wurde. Wurde die Klausel weggelassen, konnte für benutzte Ware kein Wertersatz geltend gemacht werden. Der Händler blieb dann auf den Kosten der Rückendung und wertloser Ware sitzen.
  • Eigenmächtige Ausgestaltung des Widerrufstextes
    Hinzu kommen zahllose Abmahnungen, die sich darauf stützen, dass Händler und Shopbetreiber zahlreiche Zusätze und Einschränkungen selbst hinzugefügt haben. Ein Musterbeispiel dafür, wie man es nicht macht, wurde vor dem OLG Hamm verhandelt. Hier hatte es ein Händler geschafft, 14 (!) Fehler innerhalb einer  Widerrufsbelehrung unterzubringen. Das Urteil bietet eine Übersicht über viele Fehler, die man bei der Bearbeitung der Musterbelehrung als Händler machen kann: http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-ebay.htm
Neue Widerrufsbelehrung für den Onlinehandel

Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Gedruckte Gesetzessammlungen nach Maß
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Stellen Sie sich Ihre eigene Gesetzessammlung zusammen!

Suchen Sie sich beliebige Gesetze und Vorschriften für Ihr ganz individuelles Gesetzbuch aus. Dann einfach bestellen und am nächsten Tag professionell gedruckt in den Händen halten.

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Sie erstellen oder managen Webprojekte für Kunden? Dann überzeugen Sie zusätzlich als Web Business Manager/in bei Ihren Auftraggebern - mit Zertifikat! Mehr Informationen zum: Fernstudium für Webdesigner mit Zertifizierung, Weiterbildung für IT-Berater, Lehrgang für Webmaster.


Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht