ZVAB: AGB & weitere Rechtstexte

Juristisches Labyrinth vermeiden: Sicherer Handel mit antiquarischen Büchern auf ZVAB.com

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Verkauf von antiquarischen Büchern auf ZVAB benötigen Online-Shop-Betreiber entsprechende Rechtstexte.
  • Wenn die Rechtstexte nicht rechtssicher sind, drohen teure Abmahnungen.
  • Mit unseren Generatoren auf eRecht24 Premium können Sie schnell und unkompliziert Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung erstellen.

Worum geht's?

Buchliebhaber sind immer auf der Suche nach besonderen Sammlerstücken. Die lassen sich vor allem auf dem Internetmarktplatz von ZVAB finden. Wenn Sie als Online-Händler dort verkaufen wollen, sollten Sie allerdings AGB, Widerrufsbelehrung und Angebote bei ZVAB.com gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellen. Nur so unterbinden Sie von vornherein etwaige Abmahnungen. Alles Wissenswerte lesen Sie hier.

 

1. Was ist ZVAB?

Das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB) ist die führende deutsche Internetplattform für antiquarische Werke, wo vor allem Antiquariate bzw. Buchhandlungen vorwiegend Bücher, aber auch u. a. Noten, Postkarten und Schallplatten anbieten. Seit 2011 gehört ZVAB über AbeBooks Europe GmbH zu Amazon.

Laut eigenen Angaben bieten mehr als tausend professionelle Antiquare ihre Waren auf ZVAB zum Verkauf an. Der Vorteil der Plattform: Hat der Kunde das gesuchte Buch nicht gefunden, kann er ein Kaufgesuch aufgeben. ZVAB gleicht die Kaufgesuche regelmäßig mit neuen Angeboten ab und kontaktiert die Kunden, sobald das gewünschte Buch gefunden wurde.

2. Das A und O für Ihren Internetauftritt - Die AGB für ZVAB

Wie bei eBay oder Amazon Marketplace, hat ZVAB mit den Verkäufen Ihrer Kunden nichts am Hut. Vielmehr stellt das Verzeichnis nur die Internetplattform zur Verfügung, auf der Sie die Geschäfte mit Ihren Käufern abwickeln. Für die vertraglichen Beziehungen zu Ihren Kunden sollten Sie daher eigene AGB bei ZVAB verwenden.

Hierbei ist es besonders wichtig, dass diese dem geltenden Recht entsprechen. Bis 2002 war dies das AGB-Gesetz, seitdem gilt das BGB. Dazu gehören auch zügige Aktualisierungen, wenn sich die Rechtslage durch maßgebliche Gerichtsentscheidungen oder gesetzlichen Modifikationen ändert.

Daneben ist in Ihren ZVAB-AGB eine Differenzierung zwischen Unternehmern und Verbrauchern erforderlich, um insoweit die verschiedenen Rechtsfolgen zu berücksichtigen. Auch dürfen Ihre AGB nicht im Gegensatz zu den Nutzungsbedingungen von ZVAB.com stehen, die beim Gebrauch der Plattform zu beachten sind.

Wir raten davon ab, selbst erstellte AGB, AGB-Muster oder -Vorlagen zu benutzen. Diese sind regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen. Ziehen Sie daher für Ihre AGB bei ZVAB.com professionelle Hilfe hinzu.

Auf eRecht24 Premium bieten wir nicht nur für Online-Shop-Betreiber, sondern auch für Webdesigner, Agenturen und Webseitenbetreiber einen AGB-Generator an. Der Update-Service sorgt dafür, dass Ihre AGB stets aktuell sind und Sie abmahnsicher.

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3. Was sollte in Ihren AGB von ZVAB stehen?

Sie haben die Möglichkeit in Ihren AGB für ZVAB sämtliche Punkte zu klären. Wichtig ist, dass die AGB Ihnen als Verkäufer rechtliche Haftungsrisiken abnehmen. Sie können viele Punkte präziser darstellen, als es das Gesetz tut. Daher können AGB ein großer Pluspunkt für Online-Shop-Betreiber sein, sofern sie abmahnsicher sind und keine unwirksamen Klauseln enthalten.

Folgenden Inhalt können Sie in Ihre AGB aufnehmen:

  • Kontaktinformationen
  • Haftungsbeschränkung
  • Widerrufsbelehrung
  • Retouren und Reklamation
  • Versandzeit und Versandkosten
  • Preisgestaltung und Zahlungsarten
  • Ausschlussfristen für Gewährleistung von Mängeln

Die Liste ist nicht abschließend und kann nach Belieben erweitert werden. Wichtig ist auch, dass Sie die AGB verständlich und übersichtlich zur Verfügung stellen. Die AGB müssen eindeutig als solche erkennbar und vor Vertragsschluss klar ersichtlich sein.

4. Widerrufsbelehrung, Impressum & Datenschutzerklärung für ZVAB

Verkäufer brauchen auf ZVAB aber nicht nur AGB. Sie sollten beachten, dass Ihre Kunden bei Käufen in Ihrem Internetshop ein Widerrufsrecht haben. Hierüber müssen Sie die Kunden belehren. Zudem ist auch die Widerrufsbelehrung bei ZVAB.com stets aktuell zu halten.

Weiterhin darf ein Impressum nicht fehlen. Dieses sollte von jeder Seite Ihres Shopauftritts bei ZVAB unmittelbar erreichbar sein. Haben Sie noch kein Impressum, können Sie kostenlos eines mit unserem Impressum-Generator erstellen. Um mit Ihrem Impressum bei ZVAB.com auf der sicheren Seite zu sein, dürfen dort folgende Angaben nicht fehlen (soweit diese vorhanden sind):

  • Anschrift und Rechtsform
  • E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme (beispielsweise Telefonnummer)
  • Ort des Registers und Registernummer
  • wenn vorhanden Umsatzsteuer- und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Über Ihren Internetshop erhalten Sie vielfach personenbezogene Daten. Eine Datenschutzklausel sollte daher auf Ihrer Seite präsent sein. Denken Sie also auch an eine aktuelle und rechtssichere Datenschutzerklärung. Mit unserem Datenschutz-Generator können Sie kostenlos eine erstellen.

Neben unseren Generatoren für ein rechtssicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung können Sie auf eRecht24 Premium auch eine Widerrufsbelehrung unkompliziert und schnell per Generator erstellen. Probieren Sie es gleich aus!

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5. Was Sie noch beachten sollten, wenn Sie auf ZVAB verkaufen wollen

Um beim ZVAB Händler zu werden, müssen Sie u. a. ein Gewerbe im Buchbereich angemeldet haben, einen Bestand von mindestens 100 antiquarischen Büchern besitzen und ständig damit handeln.

Für Ihre angebotenen Produkte ist der Preis auszuweisen (brutto, netto, aber auch Versandkosten). Verbraucher müssen die zusätzlichen Kosten für einen versicherten Versand selbst zahlen. Zudem sind Verbraucher über Vertragsschluss, Zahlungsarten und Versand in gesonderter Form zu belehren.

 

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über drei Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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