Digitales Business

10 Tipps für den Erfolg Ihres digitalen Business

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein digitales Business kann sich auf den Verkauf digitaler Produkte wie E-Books, Fotos und Downloadprodukte oder das Anbieten digitaler Dienstleistungen wie Webdesign, Coaching und Texterstellung gründen.
  • Neben dem klassischen Verkauf gibt es weitere digitale Geschäftsmodelle, wie Free, Freemium, Memberships und Abo-Modelle.
  • Um Ihr digital business rechtlich abzusichern, braucht es klare Preis- und Angebotsdarstellungen, rechtssichere AGB, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung sowie eine Widerrufsbelehrung, wenn Sie an Verbraucher verkaufen.

Worum geht's?

Dank Social Media, Digitalisierung und Web 2.0 war es noch nie so leicht, ein eigenes Unternehmen zu gründen, wie heute. Ob Onlinekurs, das selbstgeschriebene E-Book, ein erfolgreicher Blog, die eigene App oder digitale Tools, Abos oder Produkte: Das Internet und die digitale Transformation bietet zahllose Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Digitale Geschäftsmodelle werden immer beliebter – doch was ist ein „digital business“ eigentlich genau? Worauf müssen Unternehmer achten, wenn sie im Netz digitale Produkte und Dienstleistungen verkaufen? Und wie lassen sich Business, Unternehmenswebsite und eigene Inhalte am besten absichern? Das und mehr verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

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1. Definition: Was ist ein digitales Business?

Im Grunde genommen ist ein digitales Business – oder auch digital business – ein Geschäftsmodell, mit dem Sie online Geld verdienen können. Im Kern wird der Nutzen für Ihre Kunden auf Basis einer digitalen Technologie geschaffen. Aus Unternehmersicht geht es darum, wie Sie das Internet nutzen können, um (digitale) Angebote gewinnbringend zu verkaufen. Ihre Kunden erhalten ein Produkt oder eine Dienstleistung, die entweder gänzlich oder teilweise digital vermittelt wird.

Charakteristisch für ein digital business ist, dass es ohne die Verwendung digitaler Technologien nicht umsetzbar wäre. Unternehmen wie Spotify, Netflix oder Airbnb gäbe es in ihrer jetzigen Form nicht ohne das Internet. Daneben haben alle Geschäftsmodelle gemeinsam, dass die Unternehmen potenzielle Kunden über digitale Kanäle erreichen – sie kommunizieren etwa über eigene Apps und Webseiten oder nutzen Social-Media-Plattformen wie Facebook und Instagram für die Kundengewinnung.

Unternehmen und Solo-Entrepreneure, die ein digitales Geschäft führen, kommen aus unterschiedlichen Branchen. Sie bieten etwa digitale Dienstleistungen wie Webdesign oder Texterstellung an, arbeiten als virtuelle Assistenz (VA), verkaufen digitale Produkte wie E-Books, Software oder Apps oder vermarkten das eigene Expertenwissen in Onlinekursen und -seminaren.

Der Vertrieb der digitalen Produkte und Dienstleistungen erfolgt z.B. über die eigene Website, über spezialisierte Plattformen wie Digistore, elopage, Shopify, Upwork oder Malt oder auch ausschließlich über Social Media.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem digitalen Business und einem E-Business?

Bei einem digitalen Business wird das gesamte Geschäftsmodell digitalisiert, etwa durch den Einsatz digitaler Technologien wie künstlicher Intelligenz oder smarten IT-Lösungen. Beim E-Business bleibt das bestehende Geschäftsmodell hingegen in der Regel bestehen. Was sich ändert, sind die Geschäftsprozesse – also die Art und Weise, nicht das was.

Unternehmen, die ein E-Business führen, setzen bestimmte Technologien und Tools ein, um die Produktivität zu steigern – etwa durch Clouds, IT-Lösungen und Software-as-a-Service (SaaS) oder den Verzicht auf ressourcenintensive Papierprozesse. E-Business kann also auch bedeuten, dass ein Unternehmen seine Buchhaltung digitalisiert und auf ausgedruckte Papiere, wo es möglich ist, komplett verzichtet.

Ein digitales Business geht um einiges weiter – denn hier ist oftmals sowohl das Produkt oder die Dienstleistung selbst als auch die Art und Weise der Ausführung der Arbeit rein digital.

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WUSSTEN SIE'S SCHON?

Im digitalen Business spielt Internet of Things (Internet der Dinge), also eine vernetzte Welt aus intelligenten Geräten inkl. der Künstlichen Intelligenz (KI) eine immer größere Rolle für Unternehmen. In unserem Artikel "ChatGPT für Unternehmer: Der schmale Grat zwischen Innovation und rechtlichem Risiko" erfahren Sie mehr darüber.

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3. Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen kann ich verkaufen?

Digitale Produkte und Dienstleistungen sind im Prinzip alles, was Sie online zum Verkauf anbieten können, ohne dass es physisch vorliegen muss. Beispiele für ein digital business sind der Verkauf bzw. das Anbieten von:

  • Downloadprodukten wie E-Books, Ratgebern, Audiodateien
  • Onlinekursen, Coachings und Workshops
  • Dienstleistungen wie Texterstellung, Grafikdesign, Webdesign
  • Memberships
  • Templates
  • Software-Lizenzen, Gutscheincodes
  • Digitalen Assets (Stock-Produkte wie Grafiken, Videos oder Fotos, deren Nutzung gegen eine Lizenz verkauft wird)

Möchten Sie ein digitales Geschäft führen, sollten Sie sich ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Thema aussuchen, das Sie wirklich interessiert. Andernfalls leidet nicht nur die Qualität Ihres Angebots, sondern auch die Motivation, falls Ihr Business einmal nicht so gut laufen sollte – was insbesondere in der Gründungsphase der Fall sein kann.

Wenn Sie Ihr Wissen in Form von Onlinekursen oder Workshops vermarkten wollen, sollten Sie auf dem Gebiet bereits eigene Erfahrungen und Fachwissen haben, das Sie an Ihre Kunden weitergeben können. Das gilt auch dann, wenn Sie zum Beispiel eine Software oder digitale Assets wie Designs oder Videos anbieten wollen.

4. Welche Vertriebsformen gibt es?

Digitale Produkte haben den Vorteil, dass Sie sie – einmal produziert – beliebig oft vervielfältigen können. Ist beispielsweise die Idee zu Ihrem E-Book einmal niedergeschrieben, sind die Vertriebskosten gering, denn Ausgaben für Bindung und Druck entfallen. Statt Ihre digitalen Produkte Ihren Kunden zum “klassischen” Kauf anzubieten, gibt es aber auch noch weitere Vertriebsmöglichkeiten, die Sie nutzen können, zum Beispiel:

  • Freemium-Modell: Beim Freemium-Modell bieten Sie Ihr digitales Produkt – z.B. Ihre SaaS-Lösung – zur kostenfreien Nutzung an. Allerdings beschränken Sie den Umfang der Nutzung auf gewisse Funktionen. Erst wenn Ihre Kunden eine Nutzungsgebühr bezahlen, erhalten sie Zugriff auf die vollen Softwarefunktionen.
  • Free-Modell: Im Gegensatz zum Freemium stellen Sie Ihr digitales Produkt zur vollständigen kostenfreien Nutzung bereit. Einnahmen erzielen Sie über geschaltete Werbebanner, Spenden oder Affiliate-Modelle.
  • Abo-Modell: Viele bekannte digitale Geschäfte beruhen auf Abo-Modellen, z.B. Netflix oder Spotify. Entscheiden Sie sich für dieses digitale Geschäftsmodell, zahlen Ihre Kunden einen monatlichen Betrag für die Nutzung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Wird das Abo gekündigt, erlöschen die Nutzungsrechte.
  • Memberships: Auch über Mitgliederbereiche lassen sich digitale Geschäftsideen verwirklichen. Sie können Ihren Kunden z.B. Onlinekurse und Coachings, technischen Support für ihre Website oder neue Informationen zu speziellen Themen anbieten, die diese gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags erhalten.

AUFGEPASST

Für viele Unternehmer sind digitale Geschäftsmodelle wie das Abo-Modell eine lukrative Möglichkeit, kontinuierliche Einnahmen zu erzielen. Zugleich gelten aber gewisse rechtliche Besonderheiten. So dürfen Sie beispielsweise die Laufzeit des Abonnements zwar grundsätzlich selbst bestimmen – sie darf jedoch nicht mehr als 24 Monate betragen. Nehmen Sie eine längere Laufzeit in Ihren AGB auf, ist dies unwirksam.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, das Abo monatlich zu kündigen. Im Online-Bereich ist dafür ein Kündigungsbutton verpflichtend. Gleiches gilt auch für eine kostenpflichtige Nutzung Ihrer digitalen Produkte oder Dienstleistungen: Soll eine kostenlose Testphase Ihrer Software ohne weiteres Zutun z.B. in ein kostenpflichtiges Abo übergehen, müssen Sie Verbraucher über eine Button-Lösung unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen – ansonsten kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

5. Welche Vorteile und Perspektiven hat ein digitales Business?

Die Digitalisierung von Unternehmen nimmt immer weiter zu – nicht zuletzt, weil Kunden mehr und mehr digitale Produkte und Leistungen bevorzugen, da diese jederzeit und sofort verfügbar sind, es keine Lieferverzögerung (bei Downloadprodukten) gibt und sie von überall aus auf das Angebot zugreifen können.

Chancen des digitalen Business
Für Unternehmen bietet ein digitales Business folgende Chancen und Vorteile:
  • Geringe Start-, Herstellungs- und Vertriebskosten: Sie können Ihr digitales Unternehmen mit vergleichsweise wenig Startkapital aufbauen und führen. Viele digitale Geschäftsmodelle erfordern lediglich einen Laptop und eine gute Internetverbindung.
  • Passives Einkommen: Mit einem digitalen Geschäft haben Sie die Möglichkeit, unerschlossene Einkommensquellen zu identifizieren und Wachstum und passives Einkommen – etwa durch den Verkauf einmalig geschaffener digitaler Produkte – zu generieren.
  • Alternative zur persönlichen Beratung: Möchten Sie Ihr Wissen weitergeben, sind Onlinekurse und -seminare eine gute Möglichkeit, sich als Experte auf Ihrem Gebiet zu profilieren. Sie müssen keine Räume anmieten oder Anfahrtswege zu Ihren Kunden auf sich nehmen, da alle Veranstaltungen online stattfinden.
  • Skalierbarkeit: Durch den hohen Automatisierungsgrad können Sie mit einem digitalen Unternehmen Ihre Umsätze ohne größere Investitionen und Fixkosten steigern. Haben Sie z.B. eine Software oder eine App entwickelt, sind mit einer durchdachten Marketingstrategie dem Absatz keine Grenzen gesetzt.
  • Einsparung von Ressourcen: Vertreiben Sie digitale Angebote, sind diese oftmals nicht sehr Cashflow-intensiv: Sie binden also kein Kapital an Ware, die Sie erst mehrere Wochen später wieder verkaufen können, wie das im klassischen (Online)-Handel der Fall ist. Das reduziert Ihre Startkosten und erleichtert die Liquiditätsplanung.
  • Digitale Kundengewinnung: Beim Vertrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen läuft auch die Gewinnung Ihrer Kunden digital ab. Das hat den Vorteil, dass Sie mit gezielten Marketingmaßnahmen und vergleichsweise wenig Aufwand und Kosten eine große Zielgruppe erreichen können.

6. Wie ziehe ich ein digitales Business auf? 10 Tipps

Sobald Sie eine Geschäftsidee haben, die Sie mit Ihrem digital business umsetzen möchten, geht es ans Eingemachte: Gründung, Vermarktung, Vertrieb, Unternehmensführung und Finanzbuchhaltung sind nur einige Punkte, die für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens auf dem Markt eine wichtige Rolle spielen. Mit den folgenden 10 Tipps gründen und führen Sie ein erfolgreiches digital business.

1. Das richtige Produkt & Geschäftsmodell

Am Anfang jeder Gründung steht natürlich die Frage, was Sie eigentlich verkaufen wollen: Was ist Ihre Geschäftsidee? Möchten Sie z.B. ein E-Book verkaufen, Ihre entwickelte Software oder Anwendung unter die Leute bringen oder Ihr eigenes Wissen in Onlineshops oder Coachings vermarkten?

Entscheiden Sie sich für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung und überlegen Sie sich anschließend, ob Sie diese klassisch verkaufen wollen, oder Modelle wie Abos, Memberships oder Free(mium) eher für Sie in Frage kommen. Möchten Sie z.B. Onlinekurse oder Coachings anbieten, ist es hilfreich, sich einen Expertenstatus aufzubauen – denn häufig beruhen diese digitalen Geschäftsmodelle neben positiven Kundenerfahrungen auf Ihrer Personenmarke.

INTERESSANT

Digitale Geschäftsmodelle sind nicht nur eine gute Möglichkeit, sich ein eigenes Business ohne hohes Startkapital aufzubauen, sondern eignen sich auch für eine nebenberufliche Selbstständigkeit – so können Sie erst einmal testen, ob es für Ihr Angebot Interessenten gibt.

Nimmt Ihr digitales Unternehmen an Fahrt auf, können Sie verschiedene Einnahmequellen miteinander kombinieren – etwa, indem Sie Ihr Wissen in einem Online-Seminar vermarkten und die Seminarinhalte zusätzlich als E-Book herausbringen.

2. Der passende Unternehmensname

Wenn Sie Ihr digitales Geschäft planen, haben Sie sicherlich schon eine Idee im Kopf, wie dieses heißen soll. Grundsätzlich sollten Ihr Unternehmensname und der Name Ihrer Website natürlich miteinander zu tun haben. Ihrer kreativen Freiheit sind aber Grenzen gesetzt: Alles, was gegen Markenrechte und Namensrechte anderer Personen verstößt, dürfen Sie nicht verwenden.

Auch die Unternehmensnamen anderer Firmen, Ortsnamen und Namen bekannter Persönlichkeiten sind tabu – ebenso wie werbemäßige Domains und Tippfehler-Domains. Gehen Sie auf Nummer sicher, und machen Sie einen sorgfältigen Domaincheck.

3. Die richtige Rechtsform

Im nächsten Schritt überlegen Sie sich, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die Unternehmensform bei der Existenzgründung hat viele Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer – etwa hinsichtlich Haftung, steuerlicher Beurteilung und buchhalterischer Fragen wie der Bilanzierungspflicht.

Typische Rechtsformen in Deutschland sind das Einzelunternehmen, die GbR und die GmbH. Sie sind in der Wahl nicht vollkommen frei, da nicht alle Rechtsformen auch allen Berufen offen stehen. So haben Angehörige der Freien Berufe (z.B. Architekten, Lektoren, Autoren) gewisse Privilegien gegenüber Gewerbetreibenden.

ACHTUNG!

Die Wahl einer geeigneten Rechtsform sollte gut durchdacht sein. Überlegen Sie sich unter anderem, ob Sie mit Ihrem Privatvermögen haftbar sein wollen. Prüfen Sie, ob Sie langfristig selbstständig sein möchten oder eher ausprobieren wollen, ob andere Menschen Ihre Geschäftsidee ebenso gut finden wie Sie selbst.

Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Zeit und Geld Sie in Ihr digitales Business investieren möchten. Faktoren wie die Höhe des Startkapitals und die Anzahl an Mitgründern spielen ebenfalls eine Rolle.

4. Der geeignete Vertriebskanal

Sie können Ihr Angebot auf einer eigenen Website, Ihren (geschäftlichen) Social-Media-Kanälen oder über spezialisierte Plattformen vermarkten. Vertriebsplattformen für digitale Produkte sind z.B. elopage und Digistore24. Hier können Sie u. a. E-Books und Software verkaufen oder Onlinekurse anbieten.

Beide Plattformen bieten den Vorteil, dass Sie die technische Einbindung des Shops nicht selbst übernehmen müssen. Außerdem stellen beide Anbieter ihren Nutzern Rechtstexte wie AGB, ein Impressum und eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Was Sie ggf. benötigen, ist eine Datenschutzerklärung für elopage bzw. eine Datenschutzerklärung für Digistore24.

Alternativ zu fertigen Shopsystemen können Sie Ihren Shop auch selbst in Ihre Website integrieren. Ob der Kosten-Nutzen-Aufwand dieses Prozesses dabei jedoch in einem angemessenen Verhältnis steht, ist eine andere Frage. Eine Vermarktung auf Ihrer eigenen Website lohnt sich eher, wenn Sie digitale Dienstleistungen anbieten.

Produzieren Sie z.B. Video-Content, schreiben Texte oder bieten Lektorate an, kann Ihre Website zum Aushängeschild Ihres Unternehmens werden, über das potenzielle Kunden Sie kontaktieren und buchen können. Alternativ können Sie Ihre Leistungen auch über geschäftliche Social-Media-Kanäle oder spezialisierte Plattformen wie Upwork, Fiverr oder Malt anbieten.

5. Erfolgreiches Marketing

Das beste E-Book und der interessanteste Onlinekurs nützen wenig, wenn Ihre Zielgruppe überhaupt nicht weiß, dass es Ihr Angebot gibt – Sie müssen es also gekonnt vermarkten. Ihre Marketingstrategie hängt von verschiedenen Aspekten ab: Was bieten Sie an? Welche Werte wollen Sie vermitteln? Wer ist Ihre Zielgruppe? Wo hält sich die Zielgruppe auf? Wie viel sind potenzielle Kunden bereit, für Ihr Angebot zu bezahlen? Welchen Mehrwert bieten Sie, den andere nicht haben (USP)?

Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft haben, können Sie überlegen, auf welchem Weg Sie Ihr Angebot am besten bewerben. Folgende Marketingstrategien im Online-Bereich sollten Sie kennen:

  • Erlebnismarketing (z.B. durch Ausprobieren des Produkts im Rahmen von Online-Events)
  • Marketing durch Online-Messen
  • E-Mail-Marketing
  • Content-Marketing
  • Influencer-Marketing
  • Social-Media-Marketing
  • Affiliate-Marketing

Mit der richtigen Marketingstrategie grenzen Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab und bleiben Ihren Kunden im Gedächtnis. Ihre Marketingstrategie sollte immer zu Ihrem Unternehmen, Ihrem Angebot und Ihrer Zielgruppe passen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

6. Social Media als Plattform nutzen

Instagram, Facebook, TikTok LinkedIn und Co. sind eine hervorragende Möglichkeit, um auf Ihr digitales Business aufmerksam zu machen und neue Kunden zu gewinnen – vorausgesetzt, Sie nutzen Social Media Netzwerke rechtssicher.

Grundsätzlich gelten für Ihre geschäftlichen Accounts in den Sozialen Medien ähnliche Vorgaben wie für Ihre Business-Website. Sie benötigen etwa eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Wie Sie diese Rechtstexte einbinden, unterscheidet sich je nach Plattform. Auch müssen Sie die Bildrechte bei Instagram, Facebook und Co. berücksichtigen.

Social Media bietet sich auch für Gewinnspiele an, mit denen Sie die Bekanntheit Ihres Unternehmens steigern können – z.B., indem Sie unter Ihren Followern und potenziellen Kunden Ihr E-Book oder Ihren Onlinekurs verlosen.

Achten Sie darauf, dass Gewinnspiel und Teilnahmebedingungen klar und eindeutig formuliert sind, sodass die Teilnehmer wissen, worauf sie sich einlassen. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sein (z.B. auf einer eigenen Landingpage) und bestimmte Angaben enthalten (z.B. Name des Veranstalters, Beginn und Ende des Gewinnspiels, Datum der Preisauslosung, Art der Gewinnausschüttung).

Erheben Sie personenbezogene Daten der Teilnehmer, gelten die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Möchten Sie die Daten der Teilnehmer für spätere Zwecke weiterverwenden – etwa, um ihnen einen Newsletter zu schicken, benötigen Sie deren ausdrückliche Zustimmung via Double-Opt-In-Verfahren.

7. Die rechtssichere Unternehmenswebsite

Ihre Website ist das Aushängeschild Ihres digitalen Unternehmens. Sie sollte aber nicht nur ansprechend designet und mit interessanten Informationen gefüllt sein, sondern auch alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Eine Website rechtssicher zu erstellen, ist gar nicht so einfach – denn es gibt eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Erfüllt die Seite gewisse Anforderungen nicht, fehlen Inhalte oder sind diese fehlerhaft, kann das im schlimmsten Fall eine teure Abmahnung nach sich ziehen.

Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der Abmahnklassiker schlechthin – achten Sie daher unbedingt darauf, dass es die erforderlichen Pflichtangaben enthält. Das gilt für Ihre Unternehmenswebsite genauso wie für Ihre Social-Media-Kanäle. Gewisse Angaben wie Name und eine meldefähige Adresse gehören in jedes Impressum. Je nach Unternehmensform und Geschäftsmodell kann es sein, dass Sie zusätzliche Informationen aufnehmen müssen.

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Erheben Sie personenbezogene Daten von Kunden oder Auftraggebern, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung. Das ist z.B. der Fall, wenn sich Ihre Kunden mit ihrer persönlichen E-Mailadresse für Ihren Newsletter eintragen oder für den Download Ihres digitalen Produkts ein Bestellformular ausfüllen müssen. In der Datenschutzerklärung müssen Sie darüber aufklären, welche Daten Sie erheben, warum Sie das tun und ob und wenn ja, an wen die Daten übertragen werden (z.B. an Drittanbieterdienste wie Google Analytics).

8. Vorsicht bei fremden Bildern, Texten, Videos und Links

Wollen Sie Ihr Angebot mit Inhalten bewerben, die Sie nicht selbst produziert haben, geht das nur, wenn Sie die Nutzungsrechte haben. Möchten Sie z.B. Ihren Onlinekurs mit passendem Bildmaterial auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen einbinden, benötigen Sie die Bildrechte. Diese können Sie über eine Creative Commons Lizenz sowohl kostenfrei als auch gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erhalten. Logos bekannter Firmen wie Facebook und Instagram dürfen Sie in der Regel ohne zusätzliche Genehmigung nutzen. Bei eigenen Fotos oder Videos benötigen Sie die Zustimmung der abgebildeten Personen.

Setzen Sie Links auf fremde Webseiten, nutzen Sie Video Embedding oder teilen Sie Ihre digitalen Angebote auf Social Media, sind Sie für die verlinkten Inhalte verantwortlich. Prüfen Sie, ob die gesetzten Links zulässig und nicht rechtswidrig sind. Ein Disclaimer, mit dem Sie sich „ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanzieren“, bewahrt Sie nicht vor einer möglichen Linkhaftung.

9. Analysen nicht ohne die Einwilligung Ihrer Nutzer

Möchten Sie personenbezogene Daten erheben, um das Verhalten Ihrer Kunden auszuwerten, ist Vorsicht geboten. Bei der Verwendung von Analysetools wie Google Analytics, eTracker und Co. und von Tracking-Cookies benötigen Sie eine ausdrückliche Nutzer-Einwilligung. Diese können Sie mittels Cookie Consent Tool/Banner einholen. Es gelten die Vorschriften der DSGVO. In aller erster Linie sind Sie zur Datensparsamkeit aufgerufen: Erheben Sie nur so viele Daten, wie Sie wirklich benötigen.

AUFGEPASST!

Gleiches gilt, wenn Sie einen Newsletter versenden wollen oder potenzielle Kunden auf anderem Weg kontaktieren möchten. In den allermeisten Fällen ist eine vorherige ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Ansonsten kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen.

10. Bei Online-Veranstaltungen: Datenschutz beachten

Möchten Sie Live-Webinare oder Coachings anbieten, kommen Sie – wie sollte es anders sein – um das Thema Datenschutz nicht drum herum. Die DSGVO schreibt in Art. 25 einen angemessenen Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen vor. Nutzen Sie für eine Live-Veranstaltung Videokonferenztools wie Zoom und Co., sollten Sie folgende Punkte im Blick haben:

  • Wählen Sie einen Anbieter mit Sitz in der EU, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Achten Sie darauf, dass sämtliche Daten – Video, Audio, Verbindungsdaten, Screen-Sharing, Metadaten – immer verschlüsselt
  • Kontrollieren Sie, auf welchen Servern der Dienst läuft. Im besten Fall sind das Ihre eigenen Server, was z.B. der Dienst Jitsi Meet ermöglicht.
  • Möchten Sie das Live-Webinar für eine spätere Nutzung aufzeichnen, benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer.
  • Kontrollieren Sie, dass das Konferenztool eine geschäftsmäßige Benutzung zulässt.
  • Schließen Sie mit dem Tool-Anbieter einen AV-Vertrag ab (entfällt, wenn Sie die Videokonferenz auf eigenen Servern hosten)

US-Anbieter wie Zoom, Teams und Co. lassen sich nur mit Aufwand datenschutzkonform einsetzen. Greifen Sie daher besser auf eine alternative Lösung zurück. Wie Sie Zoom trotzdem datenschutzkonform nutzen können, lesen Sie in unserem Beitrag „Zoom: Datenschutz bei Online-Meetings“.

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7. Wie kann ich mein digitales Unternehmen absichern?

Der beste Weg, Ihr neu gegründetes Business abzusichern, sind konkrete, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Rechtstexte. Diese helfen Ihnen im Fall des Falles dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – etwa, wenn ein Kunde nicht zahlen will, Sie ein Konkurrent abzumahnen versucht oder ein Wettbewerber Ihre Geschäftsidee kopiert.

Welche Rechtstexte brauche ich für mein Business?

Neben einem vollständigen Impressum und einer Datenschutzerklärung benötigen Sie – je nach Business – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), AV-Verträge und eine Widerrufsbelehrung. Nicht alle sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Ihre Arbeit und Angebote so klar wie möglich zu regeln und im Fall des Falles Ihre Rechte durchzusetzen.

AGB: AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ihre Wirkung bei jedem einzelnen Vertragsabschluss entfalten, ohne dass sie jedes Mal neu ausgehandelt werden müssen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für AGB – sie sind aber sinnvoll, um Ihren Informationspflichten nachzukommen und Nutzungsbedingungen festzulegen.

AGB treten nur in Kraft, wenn sie wirksam eingebunden werden. Das bedeutet, dass Ihr Vertragspartner einfach und schnell auf die AGB zugreifen können muss, z.B. über eine leicht abrufbare Unterseite auf Ihrer Website oder den Download als pdf.

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AV-Vertrag: Sobald andere Unternehmen personenbezogene Daten Ihrer Kunden nach Ihrer Weisung verarbeiten, liegt eine Auftragsverarbeitung Das ist z.B. der Fall, wenn Sie Analysetools wie Google Analytics auf Ihrer Website oder ein Videokonferenztool für Ihre Webinare nutzen. Sie müssen mit dem Anbieter des Tools einen AV-Vertrag abschließen, in dem der Umgang mit den Daten geregelt ist.

Widerrufsbelehrung: Verkaufen Sie Ihre digitalen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher, haben diese in den allermeisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht – auch bei Onlinekursen. Sie als Unternehmer sind dann verpflichtet, Ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung bereitzustellen, die über die Frist aufklärt und bestimmte Abgaben enthält (z.B. Kontaktangaben, Hinweis auf Beginn der Frist, Formular für den Widerruf). Richtet sich Ihr Angebot an andere Unternehmer, besteht kein Widerrufsrecht und es ist auch keine Widerrufsbelehrung erforderlich.

ACHTUNG!

Fehlen die Rechtstexte oder stehen sie im Widerspruch zum geltenden Gesetz, kann das ein Grund für eine Abmahnung sein. Auch sollten Sie davon Abstand nehmen, einfach eine Widerrufsbelehrung oder AGB von einem anderen Unternehmen zu kopieren – denn auch das kann dazu führen, dass ein Wettbewerber Sie aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abmahnt.

Was kann ich tun, wenn jemand meine Inhalte klaut?

Sie haben viel Zeit und Aufwand in Ihren Blogbeitrag, das E-Book oder Ihren Onlinekurs gesteckt – und merken nun, dass jemand anderes Ihre Arbeit auf eigenen Kanälen veröffentlicht? Content-Diebstahl ist nicht nur ärgerlich, sondern kann zur echten Gefahr für Ihr digitales Unternehmen werden.

Durch kopierte Inhalte können Sie nämlich nicht nur Ihre Kunden an einen Konkurrenten verlieren, sondern auch Gefahr laufen, dass Google Ihre Website abmahnt. Dadurch fallen Sie im Ranking oder Ihre Seite wird gar nicht mehr von Google indexiert – denn leider kann die Suchmaschine nicht immer erkennen, von wem die originalen Inhalte tatsächlich stammen.

Die gute Nachricht: Einzigartiger Content unterliegt dem Urheberrecht. Sie haben als Produzent die alleinigen Rechte – niemand anderes darf einfach einen von Ihnen geschriebenen Artikel oder ein digitales Produkt kopieren und für eigene Zwecke nutzen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Bedient sich jemand unerlaubt Ihrer Inhalte, machen Sie umgehend Screenshots vom Content-Klau und versehen Sie diese mit Datum. Kontaktieren Sie anschließend den Seitenbetreiber der gestohlenen Inhalte. Dessen Kontaktdaten müssten – sofern er sich sonst an Gesetze hält – im Impressum stehen.

Weisen Sie daraufhin, dass er mit der unbefugten Verwendung Ihrer Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begeht. Fehlt das Impressum, können Sie sich an die DENIC wenden. Als zentrale Registrierungsstelle für Domains mit .de-Endung hat sie Zugriff auf die Daten des Seitenbetreibers.

Daneben können Sie bei Google eine einreichen, um die Löschung des kopierten Contents aus den Suchergebnissen zu beantragen. Um Ihre Rechte einzufordern, müssen Sie beweisen, dass Sie Urheber der Inhalte sind. Bei Fotos können Sie z.B. die Originaldatei des Bildes im RAW-Format vorlegen. Bei Artikeln und Blogbeiträgen ist das nicht ganz so einfach – hier muss der Inhalt eine gewisse Schöpfungshöhe und individuelle Prägung aufweisen, damit er geschützt ist.

Haben Sie die Urheberrechte, können Sie mit einer Abmahnung die sofortige Unterlassung sowie ggf. Schadensersatz fordern. Besprechen Sie die Erfolgsaussichten vorab mit einem Anwalt. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie jedoch auch Folgendes bedenken: Nicht immer geht ein Content-Diebstahl mit einer bösen Absicht einher. Manche Menschen wissen schlichtweg nicht, dass sie nicht einfach fremde Inhalte verwenden dürfen oder haben vergessen, einen Link zu Ihren Original-Inhalten zu setzen.

8. Checkliste: Digitales Business

1. Digitales Business gründen

  • Rechtsform finden: Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?
  • Vertriebskanal: Eigene Website, Social Media oder spezialisierte Plattform?
  • Vertriebsform: Klassischer Verkauf, Abo-Modell, Free-Modell, Freemium, Memberships?
  • Marketing: Geeignete Marketingstrategie finden

2. Rechtssichere Unternehmenswebsite

  • Domainname: Darf nicht Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht entgegenstehen
  • Fremde Inhalte: Nutzungsrechte des Urhebers erforderlich
  • Eigene Inhalte: Bei Fotos Einwilligung der abgebildeten Personen notwendig
  • Externe Links: Linkhaftung prüfen
  • Impressum: Vollständig, korrekt und jederzeit aufrufbar
  • DSGVO-Datenschutzerklärung: Bei Erhebung personenbezogener Daten
  • Tracking: Tracking-Cookies und Analyse nur mit Einwilligung via Cookie Consent Banner/Tool

3. Digitales Business absichern

  • Impressum und Datenschutzerklärung: erforderlich
  • AGB: Keine Pflicht, aber notwendig, um Haftungsrisiken zu minimieren
  • Widerrufsbelehrung: Nur für Verbraucherverträge
  • AV-Verträge: Mit Unternehmen, die Zugriff auf Kundendaten haben
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Weiterführende Informationen & Tools

  • Mit Tools wie HTTrack können Sie zu Dokumentations- und Beweiszwecken eine funktionsfähige lokale Kopie Ihrer Website erzeugen.
  • Mit Tools wie Digimarc oder Watermarkly können Sie über Ihre Bilder unsichtbare Wasserzeichen legen, um sie vor einem Content-Diebstahl zu schützen.
  • Mit dem Tool Copyscape können Sie Text-Plagiate im Internet finden, indem Sie Ihren Text oder Ihre Datei eingeben.

FAQ: Digitales Business

Was versteht man unter der Digitalisierung von Unternehmen?

Allgemein versteht man unter Digitalisierung die Modernisierung des gesamten geschäftlichen und privaten Alltags der Gesellschaft. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von Unternehmen wenden sich immer mehr Firmen ab von analogen Werten oder Medien hin zu digitalen Formaten, Geschäftsmodellen, Geschäftsprozessen und Technologien.

Was ist ein digital business bzw. digitales Geschäftsmodell?

Im Rahmen der Digitalisierung von Unternehmen baut ein digital business auf einem digitalen Geschäftsmodell auf. Beispiele für digitale Geschäftsmodelle sind u. a. der Verkauf digitaler Produkte wie E-Books und Onlinekurse sowie das Anbieten digitaler Dienstleistungen wie Coaching oder Webdesign. Digitale Unternehmen verwenden für ihre Prozesse oftmals Technologie wie smarte Cloud- und IT-Lösungen oder künstliche Intelligenz und nutzen digitale Kanäle, um Kunden zu gewinnen.

Was ist das Ziel von digitalen Unternehmen?

Digitale Unternehmen verfolgen das Ziel, durch die Nutzung smarter Technologie wie Clouds, SaaS oder künstlicher Intelligenz und der digitalen Transformation neue Geschäftsmodelle mit einem Mehrwert für ihre Kunden zu entwickeln, die digitale Produkte und Dienstleistungen mehr und mehr bevorzugen.

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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