Der neue Medienstaatsvertrag 2020: Was sich für Medien, Streams, Blogger und Social Media ändert

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Worum geht's?

Der neue Medienstaatsvertrag ist am 08.11.2020 in Kraft getreten. Für „normale“ Webseitenbetreiber ändert sich wenig. Die größten Auswirkungen hat der neue Staatsvertrag auf journalistische Angebote, Streamingdienste und Inhalte auf sozialen Medien.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Medienstaatsvertrag?
  2. Für wen gilt der Medienstaatsvertrag?
  3. Welche Neuregelungen gibt es konkret?

1. Was ist der Medienstaatsvertrag?

Bisher war die Verantwortlichkeit von Medien wie etwa Online-Streamingdiensten nur unzureichend gesetzlich geregelt. Man musste sich hier mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) aus den 90er Jahren behelfen, was häufig zu großer Rechtsunsicherheit geführt hat. Diese Regelungen waren ursprünglich für Fernsehen und Radio gedacht und ließen sich nur schwer auf digitale Inhalte im Internet übertragen.

Deswegen wurde jahrelang an einer Nachfolgeregelung gearbeitet. Da die Medienaufsicht Sache der Bundesländer ist, musste jedes Bundesland dem Medienstaatsvertrag zustimmen. Dieser ist nun seit dem 08.11.2020 Gesetz und ersetzt den alten Rundfunkstaatsvertrag zwischen den Bundesländern.

2. Für wen gilt der Medienstaatsvertrag?

Das wichtigste vorweg:

Der Medienstaatsvertrag richtet sich in erster Linie an so genannte „Medienintermediäre“. Das sind zum einen Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Suchmaschinen wie Google, die Inhalte vermitteln oder weiterverbreiten.

„Normale“ Webseiten oder Online Shops sind von den Änderungen nur dann betroffen, wenn Sie redaktionelle-journalistische Inhalte anbieten.

Der Medienstaatsvertrag enthält aber auch Regelungen für den gesamten Streaming-Bereich. Hier gab es in der Vergangenheit vor allem Unsicherheiten bei der Frage, ob und wann Streamer eine Rundfunkzulassung benötigen.

3. Welche Neuregelungen gibt es konkret?

Plattformen müssen Inhalte auf Richtigkeit prüfen

Für Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), Google & Co., die keine eigenen Inhalte anbieten, gibt es nun die Pflicht, auch Inhalte die verbreitete werden entsprechend der geltenden journalistischen Grundsätze auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Kennzeichnungspflicht für Bots

Werden Inhalte, Beiträge oder Chats automatisiert etwa durch Bots erstellt, müssen diese Inhalte auch entsprechend gekennzeichnet sein. So soll verhindert werden, dass NutzerInnen bei Onlinediensten getäuscht werden.

Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen

Alle Webseiten und Medien, die redaktionelle-journalistische Inhalte anbieten, müssen einen inhaltlich Verantwortlichen angeben. Die Pflicht, im Impressum auf Webseiten bei journalistischen Inhalten  einen inhaltlich Verantwortlichen zu benennen gab es auch vorher schon.

Die alte Regelung stammt aus dem Rundfunkstaatsvertrag, auf vielen Webseiten finden sich Aussagen wie "Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs.2 RStV".

Diese Angaben können Sie nun ersetzen durch 

"Verantwortlich nach § 18 MStV".

Sie können die Angabe des Paragraphen aber auch weglassen. Wichtiger ist:

Nach dem neuen Medienstaatsvertrag müssen Name, Vorname und Adresse des Verantwortlichen angegeben werden. Plus: Der Verantwortliche muss seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können.

Wir haben diese Änderung in unserem kostenfreien Impressum-Generator bereits umgesetzt.  Aktualisieren Sie Ihre Webseite am besten jetzt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Neuregelungen für Streamer

Bisher war vor allem die Frage ungeklärt, ob und wann Streamer eine Rundfunklizenz benötigen. Hier regelt der Medienstaatsvertrag nun, dass für Streams, die „der Meinungsbildung dienen“, ab 20.000 gleichzeitigen Nutzern über einen durchschnittlichen Zeitraum von 6 Monaten eine Rundfunklizenz notwendig ist.

Redaktionelle Inhalte auf Webseiten

Webseitenbetreiber werden verpflichtet, journalistische Sorgfaltspflichten einzuhalten. Meldungen müssen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden, bevor sie veröffentlicht werden. Bei Umfragen muss klargestellt werden, ob diese repräsentativ sind. Verstöße werden zukünftig durch die Landesmedienanstalten geahndet.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Marten Klinger
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass durch die GEZ-Gebühren Journalisten in der Lage sind, frei zu berichten. Sollte es diese Gebühren nicht mehr geben, müssten andere finanzielle Quellen die redaktionelle Arbeit finanzieren wie z.B. die Werbeindustrie oder die Politik.Jeder der Gebühren zahlt, unterstützt unsere freiheitliche Demokratie. Und das wollen wir doch alle, oder ;-)Marten, Potsdam
3
Klaus
Mit den GEZ-Gebühren bezahlt der Bürger für die staatlich gelenkte politische/ideologische Indoktrination. Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass durch die GEZ-Gebüren Journalisten in der Lage sein sollen frei zu berichten. Denn es drängt sich für den Realisten der Verdacht auf, dass die Medien gleichgeschalte t sind. Wer in der Lage ist sich unabhängig umfänglich zu informieren wird festellen, diese über GEZ-Gebühren finanzierte Medien verbreiten zum größten Teil Lügen, verfälschen Tatsachen usw.. Der Auftrag dieser Medien ist doch wohl die wahrheitsgetreu Information zur Meinungsbildung . Leider sind die Berichterstattu ngen zur staatlichen Indoktrination verkommen. Es besteht kein logischer Anlass GEZ-Gebühren zu entrichten.
8
Klaus
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Das hört sich ja schon an , wie in DDR Zeiten "Medienstaatsver trag" , damals gab es diese verbreiteten Medien noch nicht , doch diese Überwachung findet ja immer mehr statt ! Warum lassen wir uns so einlullen und zur Zwangsabgabe verdammen ? Ich Plädiere für ein Datum - am besten vor der Fußball WM Katar - an der Alle welche diese Diktatur der Presse satt haben - ihren Rundfunkbeitrag einfach nicht mehr bezahlen , fertig !!!
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Tanja
Hast du eine eigene Webseite? Dann musst du so oder so, auch unabhängig von irgendwelchen redaktionell-journalistische n Inhalten, deine Adresse im Impressum angeben. Da gibt es nur ein paar wenige Ausnahmen. Lies´dich da bitte ein.
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Stefan
Gilt jeder Blog als redaktionell-journalistisch?Ich fände es einen riesigen Eingriff in die Privatsphäre, dass ich meine Adresse angeben soll, nur weil ich blogge....
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Natascha
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Die Neuregelungen dienen GERADE der Meinungsfreihei t.Vielleicht mal ein bisschen mehr damit auseinandersetz en, bevor man wieder "gegen die da oben" losfeuert.Ich empfehle den Begründungstext zum MStV durchzulesen ;)
4
Jens
Wie sieht das mit dem Youtube Stream einer Sportveranstalt ung aus, die deutlich unter den 20.000 Online-Zuschauern/6 Monate liegen wird? Wird ja "journalistisch" bearbeitet, d.h. durch die Kameraführung (Zoom, Schwenk, Einblendungen) verändert.
9
Uwe Ramspeck
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Also geht die ZENSUR jetzt auch auf deutsche Webseiten los??? Nur mit dem Sitz in Deutschland oder auch in der EU???Irgendwie verstößt das schon gegen das Recht der freien Meinungsäußerung! Es werden immer mehr journalistische Freiheiten genommen und regelkonformes Staatskontrolli ertes Schreiben erwartet? Willkommen in der DDR 2.0!
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Stephan Zeeh
Dabei wäre auch zu bedenken, dass Deutschland nicht das einzige deutschsprachig e Land ist.
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Frei
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Man könnte sehr viel zu diesem Thema schreiben und detailliert auf die einzelnen Punkte eingehen, ist mir aber jetzt zu aufwendig. Zusammengefasst : Ein großer Angriff auf die Meinungsfreihei t und wieder mehr Zensur und Steuerung/Manipulation von Informationen.
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