Sie sind hier: Internetrecht Ratgeber Haftung

Telemediengesetz: Bewertung von Werbe-Mails und Spam

Der neue § 6 Abs. 2 TMG regelt die Frage, wann es sich bei E-Mails um Spam-Mails handelt. Das Gesetz führt dazu aus:

"Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden.

Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält."

Eine Werbe-E-Mail muss in der Kopf- und Betreffzeile eindeutig erkennen lassen, von wem die E-Mail kommt. Werden irreführende Angaben gemacht, der Absender verheimlicht oder verschleiert so handelt es sich um eine Wettbewerbsverletzung die zu Abmahnungen führen kann. Das TMG stuft ein Verstoß nun zugleich als Ordnungswidrigkeit ein, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000.- Euro geahndet werden kann.

Problematisch bei dieser neuen Regelung ist jedoch die Durchsetzbarkeit. Einerseits kommen die meisten Spam-Mails aus dem Ausland und sind deswegen rechtlich nur schwer zu verfolgen. Andererseits ist die Ermittlung des Urhebers solcher eMails sehr aufwendig. Deswegen ist fraglich, ob die bereits jetzt überlasteten Gerichte diese Vorschrift auch tatsächlich durchsetzen werden. Diese Regelung kann, obwohl der gute Wille erkennbar ist,  als schönes Beispiel für realitätsfernen Aktionismus der Politik im Bereich Regulierung des Internet gelten.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.