Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht Ratgeber Onlineauktionen

Änderungen beim eBay Bewertungssystem, den Einstellgebühren und den Provisionen für Powerseller

114
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Änderungen beim eBay Bewertungssystem, den Einstellgebühren und den Provisionen für Powerseller0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.
eBay hat die wohl weitest reichenden Änderungen in der Geschichte der Plattform angekündigt. Einige der Pläne waren bereits im Vorfeld bekannt und hatten in den letzten Tagen zu Kritik insbesondere durch professionelle Händler geführt.

Keine Einstellgebühren für private Standardauktionen

So gab der Geschäftsführer von eBay Deutschland, Stefan Groß-Selbeck, auf einer Pressekonferenz in Berlin unter anderem bekannt, dass private Verkäufer ab sofort keine Angebotsgebühr mehr für das Einstellen von Auktionen mit dem Startpreis von einem Euro zahlen. Kostenfrei enthalten ist ein Galeriebild.

Flexible Gebühren und Provisionen für Powerseller

Für Unternehmer und insbesondere Powerseller werden die Einstellgebühren an die Besonderheiten der jeweiligen Branche angepasst. In Margenschwachen Bereichen wie der Unterhaltungselektronik sinken die sowohl die Einstellgebühren als auch die Provisionen. Im Gegenzug steigen die Provisionen in anderen Bereichen wie etwa Möbel oder Spielzeug. Die Händler minimieren somit ihr Risiko für den Fall, dass Ware nicht verkauft wird.

Zudem gibt es ein Rabattsystem für Powerseller, hier sind dann bis zu 36% Preisnachlass möglich.

„Mit den Neuerungen bei Gebührenstruktur, Suche und Sicherheitsservices setzen wir noch mehr auf konsequente Orientierung an den Wünschen unserer Kunden“, erklärte eBay-Deutschland-Chef Groß-Selbeck.

Keine negativen Bewertungen der Käufer für Händler

Insbesondere die Ankündigung von eBay, die Bewertungsgrundsätze der Plattform zu ändern, hatte im Vorfeld zu Protesten bis hin zu Boykottaufrufen geführt. Die Bewertungsfunktion, bisher ein wesentlicher Bestandteil der Plattform, wird so geändert, dass eBay-Verkäufer  ihre Kunden in Zukunft nicht mehr negativ bewerten können. Positive Bewertungen der Käufer sollen jedoch weiterhin möglich bleiben. Weiterhin möglich bleiben zudem negative Bewertungen der Verkäufer durch die Käufer.

Hintergrund der Einschränkung des Bewertungssystems sei die zunehmende Zahl so genannter Rachebewertungen. Es wird befürchtet, dass viele Käufer nur deshalb keine negativen Bewertungen abgeben, da Sie Rachebewertungen der Verkäufer befürchten.

Geänderte Suche

Auch die eBay-interne Suchfunktion wurde überarbeitet. Diese soll im Punkt Relevanz der Suchergebnisse verbessert werden. Zudem fließen auch Anhaltspunkte wie die Bewertung eines Händlers in die Platzierung der Suchergebnisse mit ein. Gute Verkäufer werden mit Top-Platzierungen belohnt, schlechte würden so von System abgestraft werden.

Geänderter Käuferschutz

Der eBay-Käuferschutz wird ab Ende Februar an das Bezahlsystem von paypal gekoppelt. Die Deckungssumme wird von bisher 500 auf 1.000 Euro verdoppelt.

Abmahncheck
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Änderungen beim eBay Bewertungssystem, den Einstellgebühren und den Provisionen für Powerseller

Anzeige

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.