Mit Wirkung zum 01. Januar 2002 trat eine seit langem geplante und im Vorfeld heftig diskutierte Reform des Deutschen Schuldrechts in Kraft. Notwendig wurde dies dadurch, dass große Teile des Schuldrechts bereits 100 Jahre alt waren und den Anforderungen des modernen Geschäftsverkehrs immer weniger Rechnung tragen konnten.
Auch der zunehmenden Zersplitterung des bürgerlichen Rechts, vor allem durch neue Verbraucherschutzgesetze wie dem Haustürwiderrufsgesetz oder dem Fernabsatzgesetz, sollte entgegengewirkt werden. Daneben waren es vor allem die als nicht mehr zeitgemäß angesehenen Verjährungsregeln des alten BGB und die Zunahme von sogenanntem "Richterrecht" wie der positiven Vertragsverletzung (pVV) oder dem Verschulden bei Vertragsschluss (cic), die eine Reform notwendig machten.
Im allgemeinen wurde die Stellung der Verbraucher durch die Neufassung gestärkt. Den Unternehmern wurden im Gegenzug jedoch eine Reihe von neuen Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Aufgrund der großen Bedeutung dieser Reform für den gesamten Geschäftsverkehr (Stichworte:2 Jahre Mangelgewährleistungsfrist beim Kauf- und Werkvertrag, neue Anforderungen an allgemeine Geschäftsbedingungen...) sollen nun die wichtigsten Änderungen im Überblick dargestellt werden.
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