Die geplanten Online-Durchsuchungen sind Teil des erweiterten umfassenden Maßnahmenpakets PSIS (Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit). Insgesamt hat der Haushaltausschuss des Bundestages dafür Mittel in Höhe von 132 Millionen Euro bereit gestellt. Die Mittel werden dabei folgendermaßen auf die Sicherheitsbehörden aufgeteilt:
Bundesamt für Verfassungsschutz (64,77 Mio. Euro), Bundeskriminalamt (34,75 Mio. Euro), Bundespolizei (28,47 Mio. Euro) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (4 Mio. Euro). Die Mittel sollen neben der Realisierung von Online-Durchsuchungen unter anderem zur Anschaffung von weiteren Wärmebildkameras in Hubschraubern, der Anschaffung von Sprengstoffspürhunden, der Einstellung von Übersetzern mit arabischen Sprachkenntnissen oder auch der Entwicklung einer Software zur automatischen Erkennung von biometrischen Gesichtsmerkmalen oder der Auswertung von physischen Merkmalen von Überwachungskameras dienen. Alle Maßnahmen sollen zum Schutz vor Terrorismus mit erhöhter Dringlichkeit umgesetzt werden.
Wie oft bei der Einführung neuer Sicherheitsgesetze oder Sicherheitsmaßnahmen wird erst gehandelt, bevor die Verursacher durch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts an die Existenz von Grundrechten und den verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechten des einzelnen Bürgers erinnert werden. Durch die geplanten verdeckten Online-Durchsuchungen erfolgt ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
Man kann Online-Durchsuchungen eben nicht mit der klassischen Durchsuchung nach der Strafprozessordnung gleichsetzen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass Online-Durchsuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage rechtswidrig sind. Ungeachtet dessen haben Online-Durchsuchungen bereits stattgefunden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Ermächtigungsgrundlage im Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen wird zeigen, inwieweit auch Regelungen, die in die Kompetenzen der Bundesländer fallen die grundgesetzlich verbrieften Freiheiten berücksichtigen müssen.
Datenschützer, Rechtsexperten, Parteien, IT-Sicherheitsunternehmen und Bürgerrechtsvereinigungen sehen in den geplanten Maßnahmen eine nicht hinzunehmende Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung und des grundgesetzlich garantierten Schutz des einzelnen Bürgers.
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