Der Gesetzgeber hat als wesentliche Neuerung einen im Vorfeld stark umstrittenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten im neuen TMG verankert bzw. klargestellt, dass ein derartiger Auskunftsanspruch nicht mehr aufgrund datenschutzrechtlicher Normen abzulehnen ist. Hier stellt das TMG nun klar, dass auch in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen eine Datenherausgabe in Betracht kommt, wenn diese „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist“.
Als weitere Neuerung, die praktisch aber allenfalls theoretische Auswirkungen haben wird, werden Spam-eMails nun als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000.- Euro bestraft werden.
Zudem beinhaltet das neue TMG Änderungen bei den Pflichtangaben im Impressum. Erstmals wurden zudem auch Grundsätze der Sorgfaltspflicht bei der Online-Berichterstattung gesetzlich im neuen TMG verankert.
Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!
KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!
Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)