Sie sind hier: Internetrecht Ratgeber Haftung

Telemediengesetz: Irrtümer

Im Rahmen der Berichterstattung über die Änderungen des neuen TMG wurde vielfach über "neue" datenschutzrechtliche Belehrungspflichten für Webseiten-Betreiber berichtet. Hierzu bleibt fest zu stellen, dass durch das TMG in dieser Frage inhaltlich keine neuen Vorschriften geschaffen wurden. Die in diesem Zusammenhang oftmals diskutierte datenschutzrechtlichen Belehrungspflichten des Diensteanbieters in § 13 TMG fanden sich inhaltsgleich in den vorher anwendbaren Normen von TDDSG und MDStV.

Dort haben Sie sich allerdings keiner all zu großen Bekanntheit erfreut. Aufgrund des Pressehypes bezüglich befürchteter Abmahnwellen wegen „neuer datenschutzrechtlicher Belehrungspflichten“ kann sich diese Behauptung, obwohl inhaltlich falsch, nun als self-fulfilling prophecy erweisen und zahlreiche schwarze Schafe erst auf entsprechende Gedanken bringen. Abmahner könnten sich die bestehende Unsicherheit der Betreiber zu Nutze machen und hier tatsächlich eine neue Abmahnwelle lostreten.

Allerdings ist vollkommen unklar, ob eine  entsprechende unterlassene Belehrung auch tatsächlichen einen wettbewerbsrechtlich relevanten Rechtsverstoß darstellt. Hier muss noch einmal klargestellt werden, dass nicht jeder formale Rechtsverstoß auch einen Unterlassungsanspruch zur folge hat, der abgemahnt werden kann. Diese Frage wird die Gerichte in Zukunft zweifellos beschäftigen.

Das neue Telemediengesetz - ein Fazit

Zum einen ist es zu begrüßen, dass die vorher aufgrund der unklaren Gesetzgebungskompetenz über mehrere Gesetze verteilten Regelungen  nun in einer Vorschrift gebündelt sind. Allerdings wird das neue TMG zu Recht auch von vielen Seiten kritisiert. Der Gesetzgeber hat es insbesondere im Bereich der Haftung der Diensteanbieter versäumt, eindeutige und klare Regelungen zu strittigen Fragen zu finden.

Die Regelung zu Spam-Mails ist sicher gut gemeint, wird das Problem im Hinblick auf die Internationalität und der Rechtsdurchsetzung aber sicher nicht entschärfen.

Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch wurde im Vorfeld lautstark kritisiert. Allerdings sind hier auch europarechtliche Vorgaben zu beachten. Zudem ist die dadurch zu erwartende und dringend notwendige Entlastung der Strafgerichte im Rahmen tausender Strafanzeigen wegen Tauschbörsennutzung zu begrüßen.

Wie bei allen neuen Gesetzen ist die Unsicherheit also auch beim neuen TMG zunächst groß. Hier sind die Gerichte gefordert, diese Fragen in den nächsten Jahren verbindlich zu klären.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.