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Nahezu jeder Internetnutzer kauft im Internet ein. Welche Besonderheiten gelten beim Shopping im Netz? Welche Rechte habe ich als Kunde? Wie gestalten Shopbetreiber einen rechtssicheren Onlineshop,um nicht abgemahnt zu werden? Welche Unterschiede gibt es im Bereich B2B und B2C?
Dass eine Website nicht dem Patent- oder Gebrauchsmusterrecht unterfällt bedeutet jedoch nicht, dass dise nun völlig schutzlos dasteht. Helfen kann hier das Urheberrecht, wonach der Urheber Schutz für seine Werke genießt. Dabei muss es sich bei den Seiten um ein Werk im Sinne des § 1 Urhebergesetzes (UrhG) handeln. » weiterlesen ...
Andy Warhol hatte recht. Mit einer eigenen Website kann sich heute jeder seine 15 Minuten Berühmtheit abholen, und Millionen Menschen auf der ganzen Welt tun dies auch. Viele dieser Seiten entstehen jedoch nicht nur zum privaten Vergnügen, es stecken ganz beträchtliche finanzielle Interessen hinter einem Webauftritt von Unternehmen. Das Internet ist in vielen Bereichen zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung geworden. » weiterlesen ...
eBay hat die wohl weitest reichenden Änderungen in der Geschichte der Plattform angekündigt. Einige der Pläne waren bereits im Vorfeld bekannt und hatten in den letzten Tagen zu Kritik insbesondere durch professionelle Händler geführt. » weiterlesen ...
Über die Frage, ob Käufern bei Geschäften über Auktionsplattformen wie eBay ein Widerrufsrecht zusteht, wurde lange Zeit gerichtlich und außergerichtlich gestritten. Die Beantwortung dieser Frage hat immense Auswirkungen auf die Rechte der Käufer und die Pflichten der Verkäufer bei eBay. Nun hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), diese Streitfrage entschieden. » weiterlesen ...
Neben den Online-Auktionen gibt es im Internet noch eine andere Form des Einkaufes, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Rede ist vom sogenannten Power-, Community- oder Social-Shopping. Bei diesen virtuellen Kaufgemeinschaften sinkt der Preis der angebotenen Waren ab einer bestimmten Anzahl von kaufwilligen dieses Produktes. » weiterlesen ...
Nach § 7 Telemediengesetz (TMG) haftet der Betreiber einer Website für eigene Inhalte in vollem Umfang. Für fremde Inhalte haftet der Seitenbetreiber aber in der Regel nur dann, wenn er sich diese Inhalte zu eigen gemacht hat. Dies ist dann gegeben, wenn Kenntnis hinsichtlich dieser Inhalte besteht und es dem Anbieter technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern. » weiterlesen ...
Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht). » weiterlesen ...
Im Internet finden sich immer mehr Anbieter, auf deren Seiten Ware versteigert werden. Das Angebot dieser Portale reicht vom MP3-Player über Reisen bis zu Autos, Büchern oder Weinen. Es scheint nichts zu geben, was man nicht irgendwo auf Auktionsplattformen ersteigern könnte. » weiterlesen ...
Eine weitere bedeutende Neuerung im zuge der Schuldrechtsreform betrifft die Integration verschiedener Verbraucherschutzgesetze in das BGB. Dadurch soll die zunehmende Zersplitterung des Zivilrechts verhindert werden, die relevanten Vorschriften sollen in einem Gesetz zu finden sein. Villeicht bietet diese Zusammenführung auch dem Verbraucher die Chance, die Rechtslage bessser überblicken zu können. Die eingeführten Vorschriften sind: das Fernabsatzgesetz, § 312b - § 312d, §§ 355-357 BGB das Haustürwiderrufsgesetz, §§ 312, 312a BGB die E-Commerce-Richtlinie, § 312 e BGB das Verbraucherkreditgesetz, §§ 358, 359, 488 - 506, 607 - 610 BGB das AGB-Gesetz, §§ 305 - 310 BGB Bei Verbraucherverträgen gilt nun ein einheitliches Widerrufs- und Rückgaberecht. Das AGB-Gesetz wurde im wesentlichen übernommen, die Prozessualen Regelungen finden sich nun im aber im "Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen" (UklaG). Übergangsvorschriften Auf vor dem 01. Januar 2002 geschlossene Verträge findet in der Regel weiter das alte Recht Anwendung.Für Dauerschuldverhältnisse gilt das neue Recht ab dem 01. Januar 2003. » weiterlesen ...
Kernstück der Reform des Schuldrechts ist die Einführung eines einheitlichen Tatbestandes der Pflichtverletzung. Bisher waren die Schadensersatz-Regelungen für die unterschiedlichen Verträgen einzeln geregelt. Verletzte ein Verkäufer seine Pflichten, galt das Kaufrecht, verletzte ein Werkunternehmer seine Pflicht, galten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes. » weiterlesen ...
Das neue Werkvertragsrecht (Herstellen einer Sache, etwa individuelle Software auf Kundenwunsch) ist im wesentlichen an des Kaufrecht angelehnt. Deshalb werden hier nur die Unterschiede zum Kaufrecht dargestellt. Die Rechte des Bestellers (Kunde) einer Sache und die Verjährung von Ansprüchen entspricht den Regelungen im Kaufrecht. » weiterlesen ...
Das Kaufrecht hat umfangreiche Änderungen durch die Schuldrechtsreform erfahren. Zunächst wurden einige neue Begriffe eingeführt, die es nach altem Recht so nicht gab. Da wäre zunächst der Begriff der Verbrauchsgüter. » weiterlesen ...
Die Mängelgewährleistungsfristen für das alte Schuldrecht betrugen zwischen 6 Monaten und 30 Jahren. Diese weite Spanne war einer der wesentlichen Kritikpunkte am alten Recht. Zur Klarstellung: Mängelgewährleistungsfrist ist das, was im täglichen Sprachgebrauch als "Garantie" bezeichnet wird. » weiterlesen ...
Mit Wirkung zum 01. Januar 2002 trat eine seit langem geplante und im Vorfeld heftig diskutierte Reform des Deutschen Schuldrechts in Kraft. Notwendig wurde dies dadurch, dass große Teile des Schuldrechts bereits 100 Jahre alt waren und den Anforderungen des modernen Geschäftsverkehrs immer weniger Rechnung tragen konnten. » weiterlesen ...
Eine Ausnahmeregelung gibt es für den Versandhandel, wenn auf Altersverifikationssysteme zurück geriffen wird. Der Begriff des "Versandhandels" im Sinne des neuen Jugendschutzgesetzes ist in § 1 Abs.4 JuSchG definiert. § 1 Begriffsbestimmungen (4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand » weiterlesen ...
Nicht gekennzeichnete Medien Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JuSchG: einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, » weiterlesen ...
Die wichtigste Neuerung im neuen Jugendschutzgesetz gegenüber der alten Rechtslage ist eine verbindliche Kennzeichnung der Altersfreigabe für Computerspiele, ähnlich wie dies bereits bei Filmen üblich ist. Diese Einstufung lautet nach § 14 Abs.2 JuSchG nun: „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „ Freigegeben ab sechs Jahren“, » weiterlesen ...
Der Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird in § 1 Abs.2 JuSchG definiert. Es gilt danach für Trägermedien, diese sind definiert als Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dies umfasst beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte und Videos. » weiterlesen ...
Von vielen Unternehmen unbemerkt, ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschriften haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Internetbranche, insbesondere auf Online-Anbieter von Spiele-Software und Filmen sowie für Verlage von entsprechenden Spiele-Zeitschriften. » weiterlesen ...
Da grenzüberschreitende Verträge im Internet sehr häufig vorkommen, muss als nächstes geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten natürlich nur dann, wenn deutsche Gerichte international zuständig sind (siehe die vorherigen Ausführungen). » weiterlesen ...
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Immer mehr Verträge werden heutzutage online geschlossen. Verbrauchern ist dabei grundsätzlich...
Bei Bestellungen in Onlineshops muss für den Vertragsschluss häufig noch die Annahme durch den...
Immer mehr Menschen suchen heutzutage die Liebe im Internet. Das Geschäft mit Partnerbörsen...
Bücher zu kaufen, zu lesen und dann weiterzugeben oder zu verkaufen ist normal und erlaubt....
Einzugsermächtigungen und Lastschriftverfahren erleichtern den Zahlungsverkehr ungemein....
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2013 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung.
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