Nun gut, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, könnte der Besitzer halt auf Datenschutz oder Schutz der Privatsspähre etc. pochen, das muss man respektieren.
Es wäre halt streitbar ob diese verletzt sein könnte. Das müsste ein Anwalt klären, genaue Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen.
Wenn das Werk eine persönliche geistige Schöpfung ist und nicht von jedermann einfach erstellt werden könnte, hat es meist eine Gestaltungshöhe erreicht.
Ist sehr schwammig, aber man kann sagen wenn es von einem selbst erstellt wurde, man einen geistigen Inhalt wiedergibt und gewisse Kenntnise und Fähigkeiten dafür aufbringen musste um das Werk zu erstellen, sowie Arbeit investiert hat. Ist jetzt mal eine grobe und vereinfachte darstellung.
Bei vielen Bildern, also ad hoc Fotografien aus dem Urlaub, ist das wohl meist nicht der Fall, dann könnte man aber noch immer ein Leistungsschutzrecht verlangen, d.h. einen finanziellen Ausgleich wenn die Bilder verwendet würden von einem Dritten, aber die persönlichkeitsrechte am Bild wären nicht so ausgeprägt wie bei einem Urheberschutz.