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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Zitat:
Es besteht beoi gewerblichem Namensrechts bestenfalls ein Unterlassungsanspruch, wenn die Domain gewerblichund rechtswidrig genutzt wird. Von einer Privatperson kann man als Firma schon mal gar nichts verlangen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die rasche Antwort! Verstehe ich zwar überhaupt nicht denn meine Firma nennt sich so und diese Privatperson blockiert diese domain. Ich dachte wenn Unternehmen diese benötigen müssen Privatpersonen diese abgeben. Mfg Eigener Name bzw. Firmenname: Recht auf Domain Anspruch auf Domain nach § 12 BGB bei unbefugtem Namensgebrauch Ist der eigene Nachname oder Firmenname bei der Suche nach einem geeigneten Domainnamen bereits vergeben, stellt sich die Frage ob ein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain mit der Folge besteht, dass der Namensträger bzw. Inhaber des Unternehmens die Domain für sich beanspruchen kann. Dies ist immer dann wahrscheinlich, wenn der aktuelle Nutzer der Domain einen vom Domainnamen abweichen Nachnamen bzw. eine abweichende Firmenbezeichnung hat. In diesen Fällen liegt häufig ein so genannter unbefugter Gebrauch der Domain mit der Folge vor, dass diese zugunsten des Namensträgers oder Inhabers der gleichnamigen Firma aufgegeben werden muss. |
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| §12 BGB meines Wissens für natürliche Personen, eine solche ist die Firma nicht. Auch gilt es nur, wenn ein Konflikt zwischen zwei Namensträgern besteht. Gewerbliches Namensrecht ergibt aich aus dem Markengesetz. Und letztendlich besteht nur ein Anspruch auf Unterlassung, nicht aber auf Herausgabe. Dein Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen udn hat mit dem Sachverhalt nicht viel zu tun. Und letztendlich: Es steht dir immer frei, dir Rat und Hilfe bei einem Anwalt zu suchen. Deren Aussagen sidn rechtlich verbindlich. Nur solltest eine andere bekommen, als die, die ich gegeben habe, wäre ich über eine entsprechende rechtlich fundierte Antwort hier froh.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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