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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgendes Problem ist bei mir aufgetreten: Beim Surfen bin ich auf eine Seite gestoßen, welche unbegrenzten Musikdownload gegen eine monatliche Pauschalgebühr anbietet. Dieses Angebot beinhaltete einen zweiwöchigen Testzugang, welchen ich auch nutzen wollte, um anschließend zu kündigen. Die Zugangsdaten habe ich allerdings nie erhalten, ebensowenig wie eine Rechnung oder irgendeine Mahnung. Der Anbieter hatte trotz dessen versucht, den jährlichen BEitrag von meinem Konto abzuziehen; ich habe den Betrag glücklicherweise noch zurückgebucht. Vor ein paar Tagen erhielt ich nun Post vom Anwalt. Er forderte zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen (die Frist beinhaltet auch noch ein Wochenende), dann reicht er Klage ein. Ein telefonisches Ratenvereinbarungsangebot meinerseits lehnte der Anwalt ab. Folgende Frage habe ich nun zur Rechtslage: Ein Vertrag kommt aus kaufmännischer Sicht erst zustande, wenn zwei Willenserklärungen vorliegen. Die Bestätigung (Willenserklärung) der Gegenseite habe ich nie erhalten. Besteht dieser Vertrag überhaupt? Weiterhin gehe ich davon aus, dass E-Mails keine Dokumente im kaufmännischen Sinn sind. Ist das richtig? An wen kann ich mich wenden? Kümmert sich die Regulierungsbehörde darum? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand vielleicht seine Erfahrungen mitteilt oder eine meiner Fragen beantworten kann. Vielen Dank. MfG Mariaberlin |
| Tags: email, vertragsbestaetigung |
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