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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2006, 10:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Fitness Onlineshop


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Guten Tag, wenn jemand zur Zeit angestellter ist, aber vor hat z.b. einen Onlineshop im Bereich Fitness zu eröffnen (als nebeneinkommen),was muss dieser hierbei rechtlich beachten?
Rechtliche Bestimmungen über den Onlineshop gibt es im Internet viele, allerdings keine Grund legenden Sachen wie welches gewerbe muss angemeldet werden? muss überhaupt ein gewerbe angemeldet werden (gibt es ausnahmefälle) wie sieht es steuerrechtlich aus?
Sollte man sich einen Steuerberater nehmen um alles hinzubekommen oder bekommt man das bei einem kleinem Shop auch noch alleine hin? Wo bekommt man Infos vorallem über die mögliche Gewerbeanmeldung und die steuerliche Abrechnung im Fall eines Onlineshops? Vielen Dank für Eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 16:56
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Onlineshop eröffnen

Die Antworten auf diese Fragen such ich auch schon einige Zeit.
Leider scheint ein Gang zum Finanzamt unumgänglich um sich dort dann die Infos zu holen.

Sollte aber wer Informationen haben oder einfach weitergehende Links, dann bitte mal hier schreiben.

Ich bin selber auch Angestellter. Betreiber bereits eine große Community (Forum) Durch die Erweiterung um einen Onlineshop etc. kommen aber viele neue Fragen auf mich zu...
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Onlineshop eröffnen

Einige allgemeine Anmerkungen:
Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn man beabsichtigt, langfristig Gewinn zu erzielen. Das Gewerbe wird bei dem zuständigen Amt angemeldet (findet man bei der Gemeinde oder dem Landkreis). Die Anmeldung beinhaltet Angaben zum Unternehmen (Adresse, Tätigkeit) und kostet eine Kleinigkeit (glaube 35€). Mehr muss man erstmal nicht machen. Das Ganze ist in 10 min erledigt.
Es sei denn, das Gewerbe ist genehmigungspflichtig, was bei Online-Shops kaum ist, es sei denn, es sollen z.B. Arzneimittel verkauft werden, oder Lotto-einnahmen ... welche Gewerbe genehmigungspflichtig sind erhält man dort, wo man die anmeldet.
Nach der Anmeldung erhält man eine Aufforderung vom Finanzamt für ein paar ergänzende Angaben. Die schickt man dann zurück und erhält von dort eine Steuernummer.

Was die Buchhaltung angeht: Die muss den Anforderungen entsprechen. Also Einnahme/Überschuss oder doppelte Buchführung. Wem das böhmische Dörfer sind, sollte einen Steuerberater nehmen. Da ist das Finanzamt etwas penibel, was die Art und Weise angeht. Wer jedoch Kenntnisse hat, kann das auch fast allein bewältigen, betriebswirtschaftliche Ausbildung siollte schon sein. Man kann das aber auch von einem Kumpel machen lasse - Steuerberater ist keine Pflicht.

Und wenn man das Gewerbe dann hat, kommen die periodischen Umsatzsteuervoranmeldungen (Zeitraum wird vom Finanzamt festgelegt, am Anfang wohl monatlich oder vierteljährlich) und die Bilanzen (Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss). Das alles ist davon abhängig, was man für erwartete Umsatzzahlen in der o.g. Auskunft an das Finanzamt abgibt.
Da könnte man auch nach Ist- und Sollversteuerung wählen, aber ich glaube das geht hier zu weit.

Ich hoffe ich konnt ehelfen. Wer speziellere Fragen hat, kan die gern noch stellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.05.2007, 21:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Onlineshop eröffnen

Noch ne kleine Ergänzung
Zitat:
Ich bin selber auch Angestellter
Arbeitsvertrag prüfen, ob eine Nebentätigkeit erlaubt oder/und vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Ein Gewerbe kann eine solche Nebentätigkeit darstellen. Bevor man nur noch die Nebentätigkeit hat
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 16:36
sebi
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Onlineshop eröffnen

Ich schließe mich hier mal mit meiner Frage an, auch wenn es mir nicht um ein Gewerbe geht, denn ich habe nicht vor, "langfristig Gewinn zu erzielen", sondern etwas Hausrat u. ä. zu veräußern.
Beim Stöbern im Netz habe ich eine Seite gefunden, auf der man einen Shop ganz ohne Unkosten eröffnen kann. Die Zahl der Artikel ist begrenzt, was bei der Menge der abzugebenden Sachen und der Zeit, die ich dafür erübrigen kann, nicht weiter stört. Im Gegensatz zu Onlineanzeigen und -auktionen würden die Sachen so lange online erscheinen, bis sich ein Interessent findet.

Meine Frage wäre nun: Darf man einen solchen Shop ausschließlich mit Gewerbeschein betreiben oder gibt es die Möglichkeit, das Angebot auch als eine Art privaten 'Flohmarkt' zu nutzen. Wenn es möglich ist, welche Angaben sind wichtig, um den Shop als privat zu kennzeichnen?
Wenn es nicht möglich sein sollte, wie sieht es mit einer Auflistung der Sachen auf einer privaten Homepage aus? Worauf muss man dabei achten?
Fragen über Fragen, aber ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Vorab schon mal danke,
sebi
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