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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Muss ich das vorher genemigen lassen? Muss ich die Personen auf den Bildern um erlaubniss fragen? Wo kann ich das eigentlich alles selbst nachlesen kann mir bitte einer einen Link schicken? Bernd |
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| ja wenn es fremde Personen sind,immer denn es könnte durchaus sein daß diese oder jene es garnicht wollen veröffendlicht zu werden, oder auch . Frage stehts nach. es gibt einen fall wo ein bild auf dem weihnachtsmarkt Nürberrg gemacht worden ist. dieser Budebesitzer sah sich genötigt als dieser sich im Netz sah. |
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| Zitat:
Nachlesen kannst du es im Deutschen Gesetz. |
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| Es kommt auf die Bilder an. Ein Recht am eigenen Bild besteht nicht bei einer Publikumsveranstaltung, wenn lediglich auch dieses Gesicht u.a. darauf zu sehen ist. Du darfst jederzeit Bilder beispielsweise bei einer politischen Veranstaltung machen und die online stellen. Das gibt Dir jedoch nicht das Recht, während einer solchen Veranstaltung einzelne Teilnehmer zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Außer den Rednern natürlich. In allen anderen Fällen gilt das Recht am eigenen Bild. Du kannst auch Übersichtaufnahmen des Christkindelsmarktes in Nürnberg machen. Das ist eine öffentliche Veranstaltung. Etwas anderes ist es, wenn du einen einzelnen Verkaufsstand mit dem Personal fotografierst. Da gilt wieder das Recht am eigenen Bild. Einwilligungen immer schriftlich geben lassen. Du bist beweispflichtig für die erfolgte Einwilligung. |
| Tags: bilder, homepage |
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