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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 20:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 3
Standard Bilder auf Homepage?


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Was is wenn ich Bilder von meiner Kamera mache und die dann auf meine Homepage stelle?
Muss ich das vorher genemigen lassen?
Muss ich die Personen auf den Bildern um erlaubniss fragen?
Wo kann ich das eigentlich alles selbst nachlesen kann mir bitte einer einen Link schicken?
Bernd
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 16:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 3
Standard Hilfe

Kann mir bitte jemand helfen
bitte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 20:34
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard

ja wenn es fremde Personen sind,immer
denn es könnte durchaus sein daß diese oder jene es garnicht wollen veröffendlicht zu werden, oder auch .

Frage stehts nach.

es gibt einen fall wo ein bild auf dem weihnachtsmarkt Nürberrg gemacht worden ist. dieser Budebesitzer sah sich genötigt als dieser sich im Netz sah.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 21:19
Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 72
Standard

Zitat:
Zitat von Witty Beitrag anzeigen
Was is wenn ich Bilder von meiner Kamera mache und die dann auf meine Homepage stelle?
Muss ich das vorher genemigen lassen?
Muss ich die Personen auf den Bildern um erlaubniss fragen?
Wo kann ich das eigentlich alles selbst nachlesen kann mir bitte einer einen Link schicken?
Bernd
Ja du muss sie um erlaubnis fragen!
Nachlesen kannst du es im Deutschen Gesetz.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2006, 18:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2006
Beiträge: 4
Standard

Es kommt auf die Bilder an. Ein Recht am eigenen Bild besteht nicht bei einer Publikumsveranstaltung, wenn lediglich auch dieses Gesicht u.a. darauf zu sehen ist. Du darfst jederzeit Bilder beispielsweise bei einer politischen Veranstaltung machen und die online stellen. Das gibt Dir jedoch nicht das Recht, während einer solchen Veranstaltung einzelne Teilnehmer zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Außer den Rednern natürlich.

In allen anderen Fällen gilt das Recht am eigenen Bild. Du kannst auch Übersichtaufnahmen des Christkindelsmarktes in Nürnberg machen. Das ist eine öffentliche Veranstaltung. Etwas anderes ist es, wenn du einen einzelnen Verkaufsstand mit dem Personal fotografierst. Da gilt wieder das Recht am eigenen Bild.

Einwilligungen immer schriftlich geben lassen. Du bist beweispflichtig für die erfolgte Einwilligung.
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