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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2009, 12:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Abmahnung im Internet: Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?


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Immer wieder kommt es dazu, dass Betreiber von Internetseiten oder Internetshops abgemahnt werden. Nicht selten stellt sich dabei die Frage, ob hier tatsächlich das Hauptaugenmerk auf der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen liegt oder doch eher juristische Abzocke dahinter steckt. Teilweise kommt es zu regelrechten Abmahnwellen, bei denen Abmahnvereine oder einzelne Unternehmen in einer sehr hohen Anzahl von Fällen gegen Gewerbetreibende vorgehen.


Zum Beitrag » Abmahnung im Internet: Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 19:47
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Abmahnung im Internet: Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Zitat:
Zitat von Discuss24 Beitrag anzeigen
Nicht selten stellt sich dabei die Frage, ob hier tatsächlich das Hauptaugenmerk auf der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen liegt oder doch eher juristische Abzocke dahinter steckt.
Tja, ich schätze mal, diese Tatsache müsstest Du im Ernstfall auch beweisen können.
__________________
LG Question
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 15:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Abmahnung im Internet - Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Hallo allerseits :-)

Folgender, hypothetischer Fall:

Webagentur X (Limited)schickt eine Abmahnung mit Kostennote über einen Anwalt an Agentur Y (Einzelunternehmung).

Agentur Y unterhält auf seiner Internetseite eine Seite mit Preisangaben. Im Text der Seite wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Angebote freibleibend sind und sich ausschliesslich an Gewerbetreibende richtet. Im Folgenden finden sich drei Preise in etwa: "ab 200,00 Euro netto (zuzüglich 19% MwSt)".
Der Abmahnende Wettbewerber gibt laut Abmahnung nur Bruttopreise an und fühlt sich im Wettbewerb benachteiligt. Bei Recherche lässt sich dann feststellen, dass die Agentur scheinbar nur die Internetseite des Anwaltes und ihre eigene erstellt hat - ferner hatten Anwalt und Agentur bis vor Kurzem die gleiche Adresse.

Zu (fast) guter Letzt findet sich unter der Agentur nur eine "Seite in Bearbeitung"-Visitenkarte mit Kontaktdaten und USt-Id-Nr. und Geschäftsführer. Im Google-Cache vier Tage vor Versand der Abmahnung findet sich eine alte Seite der Agentur, auf welcher diese (auf für Letztverbraucher!) Netto-Preise angibt und lediglich im Footer der Seite auf die fehlende USt. hinweist.

Kann sich Agentur Y irgendwie wehren?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 16:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung im Internet - Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Der Abmahnung widersprechen. Am besten mit Hilfe eines Anwalts.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 16:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Abmahnung im Internet - Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Erstmal danke.

Würde der Abmahner die Kosten für den Widerspruch tragen müssen?
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