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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 16:29
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Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.556
Standard Domaingrabbing / Ansprüche bei Rechtsverletzungen


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Unter Umständen kann bei Domainstreitigkeiten auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Anwendung kommen. Dies ist vor allem beim so genannten Domaingrabbing der Fall, das den Handel mit Domains teilweise in ein unseriöses Licht gerückt haben.


Zum Beitrag » Domaingrabbing / Ansprüche bei Rechtsverletzungen
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