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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Das neue Urhebervertragsrecht


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Lange hat es gedauert! Viele Kompromisse und Abstriche vom ursprünglichen Entwurf wurden hingenommen. Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 01.03.2002 erteilt, so dass das Gesetz am 01.07.2002 in Kraft tritt und damit der gesetzliche Anspruch der Künstler auf angemessene Vergütung besteht. Fließt dann aber tatsächlich schon Geld in die Taschen derer, deren Leistungen bislang ohne angemessene Vergütung genutzt wurde?


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