Es ist gemeinhin bekannt, dass Angebote mit Fotos von dem zu versteigernden Produkt mehr Gebote erzielen als entsprechende Angebote ohne Produktfoto. Viele Menschen haben aber einfach keine Lust, für ihre privaten Verkäufer auf eBay aufwendig Fotos zu machen und nehmen sodann lieber ein entsprechendes Foto aus dem Internet. Mit solch einem Fall hatte sich nun auch das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 03. Februar 2009 (Az. 6 U 58/08) zu beschäftigen.
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Wieviel Schadensersatz für kopierte eBay-Produktfotos bei privaten Auktionen?