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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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Alt 26.07.2009, 10:39
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Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Online-Shops: Rückläufer aus Widerruf dürfen als ?Neuware? verkauft werden


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Das AG Rotenburg hatte über die Klage eines Käufers zu entscheiden, der ein Handy mit bereits eingegebenen Daten von einem Online-Händler erhalten hatte und daraufhin einen Preisnachlass vom Händler verlangte.


Zum Beitrag » Online-Shops: Rückläufer aus Widerruf dürfen als ?Neuware? verkauft werden
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