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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Vertragsschluss im Internet


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Verträge kommen zustande, wenn zwei Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden. Die erste Willenserklärung ist das Angebot, diesem folgt die Annahme des Angebots. Dieser Grundsatz gilt für Vertragsschlüsse über das Internet ebenso wie für den Brötchenkauf beim Bäcker.


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