Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 18:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz


Anzeige
Dass eine Website nicht dem Patent- oder Gebrauchsmusterrecht unterfällt bedeutet jedoch nicht, dass dise nun völlig schutzlos dasteht. Helfen kann hier das Urheberrecht, wonach der Urheber Schutz für seine Werke genießt. Dabei muss es sich bei den Seiten um ein Werk im Sinne des § 1 Urhebergesetzes (UrhG) handeln.


Zum Beitrag » Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz
Mit Zitat antworten

Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Die Schöne PayPal Schutz samstag Onlineauktionen 8 13.12.2008 18:52
Sonstige Verstöße nach dem Urheberrechtsgesetz dea123 Urheberrecht 1 25.09.2008 14:29
Strafanzeige wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetz stella Recht - MP3 & Tauschbörsen 114 15.03.2008 09:29
Schutz des Künstlernames Blogiversum Strafrecht & Internet 4 14.10.2007 21:51
Schutz von Software hansimglück Urheberrecht 0 13.12.2006 14:23



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:48 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44