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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Rechte von Käufer und Verkäufer


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Der Käufer hat bei Onlineauktionen gegenüber dem Verkäufer die üblichen Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Ware mangelhaft ist, wobei das BGB nach der Schuldrechtsreform einem subjektiven Fehlerbegriff folgt (siehe dazu neues Schuldrecht).


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