Mal angenommen ich würde ein selbsterstelltes Programm verkaufen, daß es erlaubt, andere auszuspionieren (aber natürlich nicht dafür gedacht ist). Inwieweit wäre ich dafür verantwortlich, wenn der Käufer das Programm benutzt, um andere auszuspionieren, also eine Straftat damit begeht? In den Lizenzbestimmungen würde ich natürlich festgehalten, daß die Software nur auf den eigenen Rechnern eingesetzt werden darf. Ich würde weder für den illegalen Einsatz der Software werden, noch würde ich in Dokumentation und Handbüchern illegale Einsatzzwecke beschreiben. Trägt der Benutzer allein die Verantwortung, für das, was er tut?
MfG,
Benjamin Hansen
PS: Das Programm selbst kann keine illegalen Handlungen vornehmen, auch nicht, wenn es falsch bedient wird. Um andere auszuspionieren, muß der Benutzer die mit dem Programm erstellten Dateien auf fremden Rechnern installieren oder anderen per EMail zuschicken und hoffen, daß diese die beigefügte Datei starten. Diese Dateien können mit dem Programm allerdings getarnt werden, z.B. als Video.