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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige Dieses möchte ich natürlich nicht selbst betreiben. Also möchte ich den stream von radio xyz auf der Seite verlinken. Hab mich nun durch einige Foren gekämpft, doch die einziege gute Aussage kommt aus der Schweiz nun ist das in Deutschland genau so geregelt und Rechtens? Und kann die Gema dann die Hand aufhalten oder bekommt sie auch nichts (ist mit ein Ziel) Wenn ich es dann so angebe auf meiner Seite Radio:xyz (Link zur HP des Senders) Stream öffnen: -In webbrowser ( zb quick plugin) -Extern ( zb I-Tunes) Hoffe mir kann jemand helfen. Denn im grunde verweiße ich ja nur an ein Angebot welches sowieso jeder bekommt. Ist im grunde nichts anderes wie wenn ich dem User sein Radio einstelle. Statt ihm zu sagen gib mal den Link.... ein. Das Ergebniss ist doch das Gleiche? mfg ... |
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| Hallo so wie du es hier beschrieben hast habe ich es gemacht und da kann dir die gema nichts den du stellst die Musik nicht ins net sie ist ja schon da.Also muß der zahlen der sie reinstellt.Für dich ist es ja nur eine verlinkung zu einer seite die es anbietet wenn du magst schau mal drauf http://aimazing-gaming.de unter der navigation (misc) Techno4ever Radio |
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| hallo. von der gema wirst du warscheinlich keine ärger bekommen. aber ich weis nicht wie es es mit dem urheberrecht aussieht. ich habe bei mir auch einen stream auf der seite, allerdings startet der automatisch und das ging nur nachdem ich den quellcode kopiert hatte. Nur musst du da beachten das du den radio betreiber fragen musst. Ich habe ne kurze Mail an der im impressum angegebenen adresse geschickt und gefragt ob ich mir den teil für den stream aus dem quellcode kopieren kann. auch habe ich die adresse der seite angegeben wo ich ihn rein machen will. Nach ein paar Tagen kam eine mail zurück, wo drinn stand das es kein problem sei solange ich nur den teil für das webradio reinstellen. |
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| Hallo alle zusammen. leider muss ich Euch da enttäuschen. Ein Web-Radio-Sender, bzw. Radio-Sender mit Live-Streams, müssen im Besitz einer Lizenz sein (GVL /Gema) , damit sie öffentlich Musik abspielen können. jede Discothek, jeder Jahrmarkt, jeder Radio-Sender, jedes Strassenfest, ja sogar Eure Kirche zahlt Gema-Gebühren, wenn diese öffentlich Musik abspielen. Eure Homepage-Seite ist auch öffentlich ! Ist man im Besitz einer solchen Lizenz, darf auf der Website Musik hörbar gemacht werden, bzw als Live-Stream-Link eingefügt werden. Nur dort , auf der Website des Senders, darf dann die Musik abgespielt werden. Fügt man sich den Stream auf die eigene Homepage ein, wird diese nach Auskunft der Gema auch Gema-Pflichtig. Die Gema treibt die Gebühren für die GVL ein. Die GVL zahlt die Gebühren an die Musiker / Künstler aus. Kurz gesagt, die Gema übernimmt das Inkasso für die GVL. Die GVL nimmt die Zweitverwertungsrechte der Künstler wahr / vertritt das Urheberrecht sozusagen. Ich hoffe das half Euch weiter. Gruss Jeweler |
| Tags: linken, radio, stream |
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