Hallo, aaky, erst mal vielen Dank für die Informationen.
Zitat:
Zitat von aaky Zunächst sollte man den Verkäufer nachweislich anschreiben und eine Frist zur Lieferung setzen (das tut man in der Regel per Einschreiben). |
Wäre eine Fristsetzung per eMail auch ausreichend oder MUSS es unbedingt ein Einschreiben sein?
Und wie würde sich die Vorgehensweise ändern, wenn man Hinweise findet, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem betreffenden Online-Versand um einen Fake handelt, d.h. dass nie die Absicht vom Seitenbetreiber bestand, Ware zu versenden (z.B. Ungereimtheiten im Impressum etc.)
Für weitere Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße.