Nahezu jede Website im Internet verfügt über Links zu anderen Seiten. Die Gründe dafür sind vielfältig: weiterführende Links zu Informationen, zu bekannten Portalen, Foren, Blogs oder Communities, um auf Kuriositäten hinzuweisen oder beispielsweise nur um die Angebote der Lieblings-Band oder Internetseiten von Freunden zu bewerben und weiter zu empfehlen. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn der Betreiber einer Website, die verlinkt wurde, gar nicht damit einverstanden ist. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 13 U 4/07, Urteil vom 15.02.2007) zu entscheiden.
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Verlinkung von Homepage ohne Zustimmung erlaubt