Einen etwas sperrigen Namen gab man dem Kind schon: "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentum?. Kern dieses neuen Gesetzes ist der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten. Um Name und Adresse eines potentiellen Netzpiraten zu erfahren, können sich Plattenfirmen nun direkt an den Provider wenden und eine Auskunft verlangen. Der bisherige Umweg über eine Strafanzeige und somit Polizei und Staatsanwaltschaft entfällt. Doch ganz so einfach wollte es der Gesetzgeber auch wieder nicht machen, ein Richtervorbehalt bleibt.
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Musikindustrie: Zugriff auf Providerdaten, Deckelung der Abmahnkosten