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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2006, 18:08
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Recht an Nachrichten im Netz


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A bastelt eine Internetseite, auf welcher Nachrichten dargestellt werden.

Was ist erlaubt?

1. A kopiert einfach den Text eines Nachrichtenberichtes einer anderen News-Internetseite und stellt ihn unter Angabe der Quelle 1:1 dar

2. A erfaßt in Inhalt der Nachricht (anderer Seite) und schreibt einen selbst formulierten Text auf seiner Webseite (mit bzw. ohne Quellenangabe)
- gedanklicher Inhalt identisch
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2006, 20:35
Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 72
Standard

Hi,
mit eigenen Worten darf man fast alles auf seiner Homepage wiedergeben/schreiben/erzählen

Gruß
Handygoofy1
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2006, 12:42
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Recht an Nachrichten im Netz

hi,

ich hab eine frage dazu:

wenn ich nun news veröffentliche fallen dort auch namen bekannter menschen wie jürgen klinsmann oder brad pitt.

aber ich dachte, man darf ohne erlaubnis keine namen veröffentlichen.

wie ist das nun geregelt? in wie weit darf ich namen veröffentlichen?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.09.2006, 15:01
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Recht an Nachrichten im Netz

OK... andere Konstellation:

Fall 1.
A kauft sich ein Programm, mit welchem A fremden Text (z.B. eine von Nachrichtenseite) in Sprache umwandeln lassen kann.
Diese MP3-Datei veröffentlicht A dann im Netz.

Fall 2.
A kopiert einen fremden englischsprachigen Nachrichtentext in ein Übersetzungsprogramm und stellt den hier erzeugten deutschen Text auf seiner Homepage dar.

Urheberrechtlich bedenklich?
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