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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich bin deutscher, in frankreich tätig und habe das Glück gehabt die Com-Domain-Adresse eines bekannten französischen Ferienortes auf meinen "deutschen" Namen kaufen zu können. Die richtige Adresse der Domain möchte ich vorerst nicht nennen. Nehmen wir mal an, es würde sich um die Stadt "Kape d'Ail" (Ausgedacht, aber das " d' " stimmt) handeln und mein Domain-Name wäre www.Kape-d-Ail.com. Die Stadt "Kape d'Ail" hat seit Jahren die Adresse: www.kapedail.fr und kapedail.com und nie www.Kape-d-Ail.com registrieren lassen. Obwohl ich die aus Printmediengesichtspunkt viel besser finde! Müsste ich damit rechnen, dass die Stadt Anspruch auf meine Adresse erhebt und wohlmöglich Recht bekommt. Vielleicht sogar nachdem ich einige Zig-tausend Euro in eine Marketing-Kampagne gesteckt habe. Wer entscheidet, wem die Domain nun gehört? Das französische Recht, das deutsche Recht? Gibt es da ggf. eine Europäisches Recht? Wie würde das vonstatten gehen? Wo würde die Stadt Ihren Anspruch anfordern. Wird das im Falle eines Streites über meine Kopf hinweg entschieden? Kann ich, im Falle eines Anspruches, meine Domain schnell vor einem Verfahren an meine Tante in Venezuela überschreiben? Und bringt das was?? Würde mich sehr über eine qualifizierte Beratung freuen. Wenns nötig ist auch für ein kleines Honorar/Spende. MfG. Alexander |
| Tags: franzoesischer, staedtename |
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