Der Internetriese Google bietet seinen Nutzern mittlerweile viele Möglichkeit der Integration von Google Diensten in die eigenen Angebote. So ist es beispielsweise möglich, auf der eigenen Webseite eine Google-Suche zu integrieren, die zum einen lediglich die eigene Seite, optional aber auch den gesamten Google-Index durchsuchen kann. Das Landgericht Berlin hatte nun mit Urteil vom 08.07.2008 (Az. 27 O 536/08) darüber zu entscheiden, inwiefern ein Betreiber einer Internetseite für die Google-Suchergebnisse auf seiner Homepage haftet.
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Haftung für Google-Suche auf eigener Homepage