Die Huch Medien GmbH betreibt ein erotisches Webportal. Damit das eigene Angebot auch genügend Reichweite hat, trotz und aufgrund der notwendigen Beschränkungen durch den Jugendschutz in Deutschland, geht der Anbieter gegen mögliche Konkurrenten rechtlich vor. Nun wurde das Telekommunikationsunternehmen Arcor ins Visier genommen. Im Wege einer einstweiligen Verfügung sollte verhindert werden, dass Arcor-Kunden über ihren Anschluss auf Websites des Google-Konzerns zugreifen können um dann dort ausländische Porno-Angebote zu erreichen und zu konsumieren.
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Erotik-Angebote: Arcor ist nicht verpflichtet Google zu sperren