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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Rolex vs. eBay: Keine Mitstörerhaftung von eBay


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Mehr als 10 Millionen Menschen besitzen einen eBay-Account, um auf der Auktionsplattform Gegenstände zu ersteigern oder nicht mehr benötigte Dinge zu verkaufen. Natürlich gibt es auf eBay bei der Flut von Angeboten auch welche, die unrechtmäßig sind, weil sie beispielsweise die Markenrechte anderer Hersteller benutzen ? bleibt die Frage, inwiefern eBay für diese Angebote im Rahmen der Mitstörerhaftung einstehen muss.


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