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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich besitze eine Domain seit ca. 1999. Nennen wir sie mal www.XYZ.de Nun habe ich Post von einem XYZ-Verlag bekommen(gegründet im April 2006), der mich zum einen fragt, unter welchen Konditionen ich die Domain an ihn abgeben würde; aber auch meint, dass meine Domain seine Namensrechte des Verlags-Inhabers verletzen, da dieser Herr XYZ heißt. Mein Nachname lautet nicht XYZ. Wie seht Ihr das? Kann er mir die Domain "wegklagen"? Irgendwie könnte es ja nicht angehen, dass jeder das Recht auf eine Domain hat, die seinem Nachnamen entspricht, oder? Und der Verlag heißt ja auch "XYZ Verlag" und nicht nur "XYZ", also ist es auch nicht sein Markenname. "XYZ" ist übrigens nicht als Marke in Deutschland eingetragen (zumindest nach meinen Recherchen). |
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| Rein persönliche Meinung wäre, dass - je nach dem, für was du die Domain nutzt - denen ein Angebot unterbreitest, was sie für die Domain zahlen können. Das kann sich durchaus für dich lohnen, denke ich. Wegklagen ist m.W. sicherlich eine Möglichkeit. Ich habe schon von solchen Verfahren gehört, obwohl der Inhaber den Domainnamen als Nachname hatte. Beschwören kann ich das aber nicht. Mich würde eine fachlichere Antwort allerdings auch interessieren, weil sich mir die Frage ähnlich stellt. Habe ich mit Nachnamen ABC einen rechtlichen Anspruch (auf den ich mich stützen könnte) auf die Domain www.ABC.eu, obwohl diese jemand besitzt der mit Nachnamen DEF heißt? Vielen Dank. |
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| Da es hier um Namensrecht geht spielen da auch immer die Daten eine rolle - eine firma oder ein verlag kann zwar ansprüche stellen und dich bitten - da die domain aber shcon länger unter deinem namen registriert ist würde eine klage bei den gerichten eher für dich als für den verlag sprechen! Gerade weil du die domain vor dme verlag bekommen hast ^^ Den verkauf würde ich mir trotzdem überlegen....! |
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| Vielleicht weiß ja auch jemand eine Antwort auf mein, ähnliches Szenario. Oder wo man explizit rechtliche Grundlagen dazu finden kann. Danke. |
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| lieber verkaufen: "Eine Privatperson mit diesem Namen hatte Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Eine Firma dieses Namens, oder eine Firma mit einer eingetragenen Marke besitzt den Vorrang gegenüber einer Person dieses Namens. Eine Stadt oder Gemeinde hat den höchsten Vorrang." http://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht laut $12 BGB ist beides Schutzwürdig, jedoch laut wikipedia gibt es "höhere" rechte. welcher Gesetzesgrundlage die jetzt entbehren weiss ich nicht. evtl. recherchieren |
| Tags: anspruch, domain, genauso, lautet, nachname, weil |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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