Seit Jahren entscheiden die Instanzengerichte in der für Internetanbieter wichtigen Markenrechtsfrage unterschiedlich. Die höchsten deutschen Richter in Karlsruhe haben am 22.01.2009 entschieden: Ist eine als Schlüsselwort benutzte Bezeichnung mit einer fremden Marke identisch ? wie in dem vom BGH zu bewertenden Fall ?Bananabay? für Erotikartikel ? und wird sie zudem für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die die fremde Marke Schutz genießt, hängt die Annahme einer Markenverletzung in einem solchen Fall nur noch davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt. Das ist eine Frage der Auslegung des Markengesetzes. Da die Bestimmungen des deutschen Markengesetzes auf europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorhabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.
Zum Beitrag »
BGH: Zulässigkeit von Google AdWords-Anzeigen bei Markenverletzungen wurde dem EUG vorgelegt