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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Gattungsbegriffe


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Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdomain (beispielsweise "reisen.de" oder "anwaelte.de") haben einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten.


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