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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2007, 16:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab


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Zum Beitrag » GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 21:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab

Zitat:
Zitat von Discuss24 Beitrag anzeigen
Mich wundert nix mehr. Die einen mahnen ab, weil man "VZ" verwendet, die anderen, weil man "GEZ" verwendet, Vereine werden abgemahnt, weil sie "Erdinger" verwenden und andere, weil sie in Stein an der Traun wohnen und sich naiverweise "Steiner" oder ähnlich nennen und das kann man ja mit so einer Pampelsosse verwechseln; wieder andere mahnen ab, weil man "Semmelknödeln" mit Binnen-n schreibt und das einst ein Komiker verwendete und dieser noch keine 70 Jahre tot ist. Wann wird die Verwendung des unbestimmten Artikels "ein" verboten? Lang wird's nicht mehr dauern, bis auch das geschützt wird.
Ein Klima der Verunsicherung und Angst wie ... na ja, vergleichen darf man auch nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 22:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab

Da hat mal wieder jemand einen Kellerbeitrag ausgebuddelt.
Ich würde mich mal über die aktuelle Rechtssprechung informieren
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 23:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich würde mich mal über die aktuelle Rechtssprechung informieren
Die aktuelle Rechtssprechung nutzt demjenigen der davor per Abmahnung sofortverurteilt wurde, nichts (na ja, für zukünftige Fälle, da nützt sie).
Nicht jeder hat Zeit, Lust und Geld durch alle Instanzen zu ziehen. Das kann sich die Süddeutsche leisten (und dann vorm höchsten Gericht gewinnen) oder Bennetton (haben – glaube ich – auch erst vorm höchsten Gericht gegen die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gewonnen)
Ich denke nicht, dass die aktuelle Rechtssprechung rückwirkend angewendet werden kann; obwohl vielleicht doch: wo - wie bei uns - Abzocker strafbewehrte Briefe versenden dürfen, da gilt die Rechtssprechung vielleicht sogar rückwirkend.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 10:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab

Zitat:
Die aktuelle Rechtssprechung nutzt demjenigen der davor per Abmahnung sofortverurteilt wurde, nichts (na ja, für zukünftige Fälle, da nützt sie).
Auch hier, eine Sofortverurteilung gibt es nicht.
http://www.e-recht24.de/forum/12030-...html#post32197 (Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel)
Zitat:
Nicht jeder hat Zeit, Lust und Geld durch alle Instanzen zu ziehen. Das kann sich die Süddeutsche leisten (und dann vorm höchsten Gericht gewinnen) oder Bennetton (haben – glaube ich – auch erst vorm höchsten Gericht gegen die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gewonnen)
Udn was kann das Rechtssystem dafür, wenn du zu faul, zu träge, zu dumm und unfähig bist, es auszunutzen? Wenn ich solche sätze lese, frage ich mich, wann Menschen anfangen zu denken.
Zitat:
Ich denke nicht, dass die aktuelle Rechtssprechung rückwirkend angewendet werden kann; obwohl vielleicht doch: wo - wie bei uns - Abzocker strafbewehrte Briefe versenden dürfen, da gilt die Rechtssprechung vielleicht sogar rückwirkend.
Muss sie ja auch nicht. Heute stehen ganz andere Dinge zur Debatte, nur bisherige Entscheidungen werden durchaus beachtet. Und wenn sie das Gericht nicht kennt, sollte der Anwalt sein Handwerk verstehen udn sie kenen. Es gibt allerdings unter Anwälten auch welche, die keien Ahnung haben - wie in jedem Beruf - nur ist das nicht die Allgemeinheit.

Übrigens sollte dir aufgefallen sein, das sin dem Artikel nicht steht, wie es ausgegangen ist - warum wohl? Bestimmt nicht, weil alle schön fleißig an die GEZ gezahlt haben.
Aber vielleicht wäre das eine Aufforderung an den Schreiber der Artikel hier: Bei solchen Sachen auch später dazu schreiben, wie es ausgegangen ist, vielelciht hilft das ja Einigen, ihre Hysterie und panik, die sie hier an den Tag legen, etwas abzubauen.
__________________
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