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Die aktuelle Rechtssprechung nutzt demjenigen der davor per Abmahnung sofortverurteilt wurde, nichts (na ja, für zukünftige Fälle, da nützt sie).
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Auch hier, eine Sofortverurteilung gibt es nicht.
http://www.e-recht24.de/forum/12030-...html#post32197 (Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel) Zitat:
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Nicht jeder hat Zeit, Lust und Geld durch alle Instanzen zu ziehen. Das kann sich die Süddeutsche leisten (und dann vorm höchsten Gericht gewinnen) oder Bennetton (haben – glaube ich – auch erst vorm höchsten Gericht gegen die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gewonnen)
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Udn was kann das Rechtssystem dafür, wenn du zu faul, zu träge, zu dumm und unfähig bist, es auszunutzen? Wenn ich solche sätze lese, frage ich mich, wann Menschen anfangen zu denken.
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Ich denke nicht, dass die aktuelle Rechtssprechung rückwirkend angewendet werden kann; obwohl vielleicht doch: wo - wie bei uns - Abzocker strafbewehrte Briefe versenden dürfen, da gilt die Rechtssprechung vielleicht sogar rückwirkend.
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Muss sie ja auch nicht. Heute stehen ganz andere Dinge zur Debatte, nur bisherige Entscheidungen werden durchaus beachtet. Und wenn sie das Gericht nicht kennt, sollte der Anwalt sein Handwerk verstehen udn sie kenen. Es gibt allerdings unter Anwälten auch welche, die keien Ahnung haben - wie in jedem Beruf - nur ist das nicht die Allgemeinheit.
Übrigens sollte dir aufgefallen sein, das sin dem Artikel nicht steht, wie es ausgegangen ist - warum wohl? Bestimmt nicht, weil alle schön fleißig an die GEZ gezahlt haben.
Aber vielleicht wäre das eine Aufforderung an den Schreiber der Artikel hier: Bei solchen Sachen auch später dazu schreiben, wie es ausgegangen ist, vielelciht hilft das ja Einigen, ihre Hysterie und panik, die sie hier an den Tag legen, etwas abzubauen.