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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2008, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Rechtsfolgen für nicht gekennzeichnete/ indizierte Medien


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Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JuSchG:

einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,


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