| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| ||||||
| Zitat:
B muss Rechtsmittel einlegen. B muss in Vorlage treten. B muss Termin vereinbaren, zur RA-Kanzlei fahren, musseinen Tag frei nehmen etc. Der Clou ist: wenn B nix macht, ist B fällig. Wie man es nennt: Schadensersatz, Briefgebühr, Erfüllung eines Anspruchs überlasse man den Juristen. Bitte setze in meinen Laienjargon ein, was korrekt ist. Zitat:
Zitat:
B ist ein Zeitgenosse lieber, der B telefonisch sagt: Du, mach das Doppel-ss da weg, es ist orthographisch Humbug und stört mich. Wenn nicht, dann flattert dir morgen eine Abmahnung über 800 Euro ins Haus. Deshalb legt B natürlich nicht auf. Aber in der Riposte steckt ein wahrer Kern: in einem Rechtsstaat wäre das die natürliche Reaktion: Auflegen, bzw. im schriftlichen Fall: Papierkorb. Doch genau das geht nicht, da A immer am Telefon mit Abmahnung drohen kann. Das ist ja, was ich beanstande. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Diese Meinung kann abgemahnt werden. Meinuungsfreiheit steht im GG. Aber Papier ist geduldig. Um jetzt auch mal zu mutmassen: ich denke, du bist vielleicht zu sehr in deiner Materie drin (was ja für dich spricht) und kennst nur die Streithansl-Fälle (andere dringen ja nicht zum Juristen vor). Das Normale unter friedliebenden, sich nicht übel wollenden Zeitgenossen ist aber IMHO, dass man sich verbal einigt. Ohne Gebühr (so recht?); Nachbar A zu B: "Du schneid mal deine Hecke, sie hängt zu mir herüber!" B: "OK, mache ich!" Dagegen in Deutschland üblich: A schickt B eine Abmahnung, setzt einen hohen Streitwert (Grundstückswert ca. 200.000 Euro) an und kassiert eine Gebühr (so recht?). Ich meine immer noch, man sollte wie im 1. Fall verfahren und wenn B nicht reagiert, dann zeigt man B an, d.h. A muss aktiv werden (und nicht nur den Drucker anwerfen und Briefmarke draufkleben). Abmahnverfahren überflüssig. |
| |||
| Entschuldige, aber die Diskussion wird mir zu blöd. Du willst und kansnt offenbar nicht lesen. Ich klinke mich an dieser Stelle aus, solange die Diskussion ein derartiges Gossenniveau hat.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Zitat:
Na ja, Logik ist nicht gerade die Stärke der Juristen (unterstellt, du bist einer). Darf ich jetzt anfügen (habe ich extra als Frage formuliert): Bitte nicht deshalb abmahnen? Danke für die Diskussion, die ich leider nicht verfolgen konnte, da ich offenbar nicht lesen kann. |
| |||
| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| GEZ mahnt Website wegen der Verwendung von ?GEZ-Gebühren? ab | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 5 | 05.09.2009 11:12 |
| Abmahnung wegen Warenzeichen | Neuling08 | E-Commerce | 2 | 14.08.2008 17:53 |
| Abmahnung wegen Verwendung von Stadtplan-Ausschnitt im Internet | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 26.10.2007 11:32 |
| Abmahnung wegen § 43 b I TKG | Anonymous | E-Commerce | 5 | 21.11.2005 10:35 |
| Abmahnung wegen 4u.de | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 24.04.2001 02:00 |
| |