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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #6 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Schwachsinn. Vielleicht einer Beschuldigung, aber keiner Verurteilung. Eine Verurtielung bedingt Schadensersatz oder Erüllugn eines Anspruchs (keine Strafe, da sist im recht etwas anderes!) , eine Abmahnung selbst führt aber noch nicht dazu. Es gibt genügend Rechtsmittel dagegen. Man muss sie nur nutzen wollen.
Da haben wir's: der Abmahner A nötigt den Abgemahnten B zur Entgegnung seines Anspruchs.
B muss Rechtsmittel einlegen. B muss in Vorlage treten. B muss Termin vereinbaren, zur RA-Kanzlei fahren, musseinen Tag frei nehmen etc.
Der Clou ist: wenn B nix macht, ist B fällig. Wie man es nennt: Schadensersatz, Briefgebühr, Erfüllung eines Anspruchs überlasse man den Juristen. Bitte setze in meinen Laienjargon ein, was korrekt ist.
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass man ein schwaches Rechtsempfingden haben muss, wenn man immer wieder abgemahnt wird.
Das mag sein. Die Abmahner merken das irgendwie und bombardieren einfache Leute mit ihrer Geldmacherei.
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und telefonische Abmahnungen finde ich schon lustig. Zwar sidn Abmahnungen an keine Form gebunden, doch beim Telefon hat man einen Vrteil, man kann einfach auflegen. Wie soll dann eine Abmahnung ankommen?
Ich bevorzuge es sogar, wenn man sich mir ohne teure Abmahnung einig wird. (Schreibe das aber nie mehr auf meinen Webauftritt, da Bekundung von Anti-Abmahnungs-Positionen ja wieder abgemahnt wird).
B ist ein Zeitgenosse lieber, der B telefonisch sagt:
Du, mach das Doppel-ss da weg, es ist orthographisch Humbug und stört mich. Wenn nicht, dann flattert dir morgen eine Abmahnung über 800 Euro ins Haus. Deshalb legt B natürlich nicht auf.
Aber in der Riposte steckt ein wahrer Kern: in einem Rechtsstaat wäre das die natürliche Reaktion: Auflegen, bzw. im schriftlichen Fall: Papierkorb.
Doch genau das geht nicht, da A immer am Telefon mit Abmahnung drohen kann. Das ist ja, was ich beanstande.
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Bis jetzt zwar nur geahlt, aber was solls ...
Habe ich auch seit Jahrzehnten und Abmahnungen sind natürlich (?) ausgeschlossen (BTW deshalb habe ich seit Jahren keine Hausratvers. mehr: zuviel Kleingedrucktes).
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das sind keine Strafen im Sinne des Rechts, bitte halte das endlich mal auseinander
OK, dann sind es Gebühren, Antiprämie oder wer weiß was. Für mich als Abgemahnten macht es keinen prinzipiellen Unterschied, ob ich 700 Euro Gebühr für 1 Massenbrief überweise oder 35 Euro Strafe für zu schnelles Fahren (oder ist das juristisch auch keine Strafe?). Das zu schnelle Fahren wird mir BTW durch Polizisten (1.) und Foto (2.) nachgewiesen. Zur Abmahnung reicht jeder Grund (Beispiele siehe dieser Webauftritt)
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ich hab noch nicht erlet, das der Staat in seiner Funktion als Staat irgendjemanden abgemahnt hat.Wa ssol aso das Grundgesetz an dieser Selle.
Ganz einfach: der Thread geht darum, dass jemand seine Meinung veröffentlicht hat, dass er gegen gebührenpflichtige (so recht?) Abmahnungen ist und lieber andere Wege (normalen Brief oder Telefonat oder SMS oder ...) bevorzugt.
Diese Meinung kann abgemahnt werden. Meinuungsfreiheit steht im GG. Aber Papier ist geduldig.
Um jetzt auch mal zu mutmassen: ich denke, du bist vielleicht zu sehr in deiner Materie drin (was ja für dich spricht) und kennst nur die Streithansl-Fälle (andere dringen ja nicht zum Juristen vor). Das Normale unter friedliebenden, sich nicht übel wollenden Zeitgenossen ist aber IMHO, dass man sich verbal einigt. Ohne Gebühr (so recht?); Nachbar A zu B: "Du schneid mal deine Hecke, sie hängt zu mir herüber!" B: "OK, mache ich!"
Dagegen in Deutschland üblich:
A schickt B eine Abmahnung, setzt einen hohen Streitwert (Grundstückswert ca. 200.000 Euro) an und kassiert eine Gebühr (so recht?).
Ich meine immer noch, man sollte wie im 1. Fall verfahren und wenn B nicht reagiert, dann zeigt man B an, d.h. A muss aktiv werden (und nicht nur den Drucker anwerfen und Briefmarke draufkleben). Abmahnverfahren überflüssig.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 16:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Entschuldige, aber die Diskussion wird mir zu blöd. Du willst und kansnt offenbar nicht lesen. Ich klinke mich an dieser Stelle aus, solange die Diskussion ein derartiges Gossenniveau hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2009, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Entschuldige, aber die Diskussion wird mir zu blöd. Du willst und kansnt offenbar nicht lesen. Ich klinke mich an dieser Stelle aus, solange die Diskussion ein derartiges Gossenniveau hat.
Kannst du mir diese Nachricht bitte telefonisch geben. aaky behauptet: Ich kann offenbar nicht lesen! Sonderbar, dass du mir dann so etwas Wichtiges schriftlich mitteilst.
Na ja, Logik ist nicht gerade die Stärke der Juristen (unterstellt, du bist einer). Darf ich jetzt anfügen (habe ich extra als Frage formuliert): Bitte nicht deshalb abmahnen?
Danke für die Diskussion, die ich leider nicht verfolgen konnte, da ich offenbar nicht lesen kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 10:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Zitat:
Na ja, Logik ist nicht gerade die Stärke der Juristen (unterstellt, du bist einer).
Bin ich nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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