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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2009, 04:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel


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?Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt? ? Verwender solcher Klauseln, die eigentlich vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen sollen, werden seit neuestem von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Dies klingt zunächst einmal wie eine weitere Posse aus dem Abmahnwesen.


Zum Beitrag » Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 20:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Servus,
das klingt nur für Leute, die noch der irrigen Meinung sind, wir leben in einem Rechtsstaat wie eine weitere Posse aus dem Abmahnwesen.
Das Abmahnwesen ist eine einzige Riesenposse.
1) man lese auf diesem Webauftritt: "... so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte." http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1257.html
2) Demnächst erhält man also Abmahnungen, weil man öffentlich kundtat, dass man gegen Abmahnungen ist (wie ich).
3) Ich warte noch auf den Tag, wo ich eine Abmahnung erhalte, weil ich keinen vernünftigen Grund für eine korrekte Abmahnung gegeben haben und damit dem Abmahner sein Geschäft vermasselt habe. Wie wäre es Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs? Ist doch eine zündende Idee!

Ist dann wenigstens eine Anti-Anti-Abmahnklausel erlaubt: "Bitte abmahnen, ich schätze es sehr!" Ich lasse es besser nicht drauf ankommen.

Geändert von gavagai (04.09.2009 um 20:55 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 22:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Hier ist wohl jemand mächtig genervt wegen dem Begriff Abmahnung (wie sonst lässt sich erklären, dass er zu jedem Beitrag, den er unter dem Begriff Abmahnung findet) - und hat leide rauch genausowenig Ahnung, wie es in de rPraxis tatsächlich aussieht. Panikmache lässt grüßen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 23:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2009
Ort: Wasserburg am Inn
Beiträge: 17
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Hier ist wohl jemand mächtig genervt wegen dem Begriff Abmahnung
Der Begriff ist OK; das Verfahren ist unrechtsstaatlich: es kommt einer Sofortverurteilung gleich; + so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte. http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1257.html
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
und hat leide rauch genausowenig Ahnung, wie es in de rPraxis tatsächlich aussieht. Panikmache lässt grüßen.
? Ich bin x-fach abgemahnt, brieflich, telefonisch ... Wenn das keine Praxis ist. Ich freue mich, wenn demnächst die Post samstags und montags die Post nicht mehr austrägt: endlich abmahnfreie Tage (wenigstens die harten mit Sofortstrafen fallen weg und kommen dann am Dienstag gebündelt).
Allerdings: die millionenfachen Tricks der Abmahnabzocker: da bin ich wirklich ahnungslos und lese die Newsletter von e-recht24.de zwischen Vergnügen und Abscheu schwankend.
Wenn man - wie dieser Thread belegt ("Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel") - nicht einmal mehr ausdrücken darf, dass man gegen Abmahnungen ist, dass man es lieber hätte, wenn man sich ohne dreistellige Sofortstrafen einigen könnte, dann kann man das Grundgesetz gleich wegwerfen.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2009, 10:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel

Zitat:
es kommt einer Sofortverurteilung gleich; + so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte
Schwachsinn. Vielleicht einer Beschuldigung, aber keiner Verurteilung. Eine Verurtielung bedingt Schadensersatz oder Erüllugn eines Anspruchs (keine Strafe, da sist im recht etwas anderes!) , eine Abmahnung selbst führt aber noch nicht dazu. Es gibt genügend Rechtsmittel dagegen. Man muss sie nur nutzen wollen.
Zitat:
? Ich bin x-fach abgemahnt, brieflich, telefonisch ... Wenn das keine Praxis ist. Ich freue mich, wenn demnächst die Post samstags und montags die Post nicht mehr austrägt: endlich abmahnfreie Tage (wenigstens die harten mit Sofortstrafen fallen weg und kommen dann am Dienstag gebündelt).
Das gibt mir doch stark zu denken. Ich bin seit mehreren Jahren mit verschiedenen Seiten im Netz udn habe noch mehr Seiten betreut - ich hab noch nicht eine einzige Abnahnung bekommen. Kann es sein, dass man ein schwaches Rechtsempfingden haben muss, wenn man immer wieder abgemahnt wird.
Und telefonische Abmahnungen finde ich schon lustig. Zwar sidn Abmahnungen an keine Form gebunden, doch beim Telefon hat man einen Vrteil, man kann einfach auflegen. Wie soll dann eine Abmahnung ankommen?
Zitat:
Allerdings: die millionenfachen Tricks der Abmahnabzocker: da bin ich wirklich ahnungslos und lese die Newsletter von e-recht24.de zwischen Vergnügen und Abscheu schwankend.
Ich lese die auch,finde sie aber eher amüsant, was sich manche so einfallen lassen. Okay, es gab eine Reaktion von mir, als ic mich mit der Materie beschäftigt habe: ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Bis jetzt zwar nur geahlt, aber was solls ...
Zitat:
wenn man sich ohne dreistellige Sofortstrafen einigen könnte,
Das sind keine Strafen im Sinne des Rechts, bitte halte das endlich mal auseinander
Zitat:
dann kann man das Grundgesetz gleich wegwerfen.
Und jetzt sind wir beim nächsten Fehler. Nachdem du Zivil- und Strafrecht nicht auseinanderhalten konntest (und immer noch nicht kannst, siehe "Strafe"), ziehst du jetzt den dritten Rechtszweig, das öffentliche Recht mit hinein. Das Grundgesetz reglt das Verhältnis Staat Bürger ("was darf der Staat"). Ich hab noch nicht erlet, das der Staat in seiner Funktion als Staat irgendjemanden abgemahnt hat.Wa ssol aso das Grundgesetz an dieser Selle.
__________________
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