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| Anzeige Zum Beitrag » Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel |
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| Servus, das klingt nur für Leute, die noch der irrigen Meinung sind, wir leben in einem Rechtsstaat wie eine weitere Posse aus dem Abmahnwesen. Das Abmahnwesen ist eine einzige Riesenposse. 1) man lese auf diesem Webauftritt: "... so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte." http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1257.html 2) Demnächst erhält man also Abmahnungen, weil man öffentlich kundtat, dass man gegen Abmahnungen ist (wie ich). 3) Ich warte noch auf den Tag, wo ich eine Abmahnung erhalte, weil ich keinen vernünftigen Grund für eine korrekte Abmahnung gegeben haben und damit dem Abmahner sein Geschäft vermasselt habe. Wie wäre es Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs? Ist doch eine zündende Idee! Ist dann wenigstens eine Anti-Anti-Abmahnklausel erlaubt: "Bitte abmahnen, ich schätze es sehr!" Ich lasse es besser nicht drauf ankommen. Geändert von gavagai (04.09.2009 um 20:55 Uhr). |
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| Hier ist wohl jemand mächtig genervt wegen dem Begriff Abmahnung (wie sonst lässt sich erklären, dass er zu jedem Beitrag, den er unter dem Begriff Abmahnung findet) - und hat leide rauch genausowenig Ahnung, wie es in de rPraxis tatsächlich aussieht. Panikmache lässt grüßen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Begriff ist OK; das Verfahren ist unrechtsstaatlich: es kommt einer Sofortverurteilung gleich; + so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte. http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1257.html Zitat:
Allerdings: die millionenfachen Tricks der Abmahnabzocker: da bin ich wirklich ahnungslos und lese die Newsletter von e-recht24.de zwischen Vergnügen und Abscheu schwankend. Wenn man - wie dieser Thread belegt ("Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel") - nicht einmal mehr ausdrücken darf, dass man gegen Abmahnungen ist, dass man es lieber hätte, wenn man sich ohne dreistellige Sofortstrafen einigen könnte, dann kann man das Grundgesetz gleich wegwerfen. |
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| Zitat:
Zitat:
Und telefonische Abmahnungen finde ich schon lustig. Zwar sidn Abmahnungen an keine Form gebunden, doch beim Telefon hat man einen Vrteil, man kann einfach auflegen. Wie soll dann eine Abmahnung ankommen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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