Dem Verletzer eines Namensrechts kann gerichtlich untersagt werden, die verletzenden Domainnamen auf Dritte zu übertragen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Das klagende Unternehmen beanstandet eu.-Domainregistrierungen des in Konkurrenz stehenden beklagten Unternehmens (dessen Geschäftsführer der frühere Alleingeschäftsführer und Mitgesellschafter des klagenden Unternehmens war). Die streitgegenständlichen Domainnamen beinhalten den Kern des Firmennamens des klagenden Unternehmens. Bei Eingabe der Domainnamen erfolgt eine Umleitung auf die Homepage des beklagten Unternehmens.
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Gerichtliches Verfügungsverbot bei Streit über einen .eu-Domainnamen möglich