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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Zitat:
Bei allen Bildern ist vermerkt, dass sie Public Domain sind. Gilt dies auch für Deutschland? Darf man diese Bilder ohne weiteres veröffentlichen (Buch, Internet)? |
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| Meiner meinung nach gilt das Recht, unter dem diese Dateien veröffentlicht sind. Das nach deutschem Recht zu interpretieren könnte falsch sein. Ich würde einfach mal in die Nutzungsbedingungen schauen. Wenn dort nichts definiert ist, außer dass die Bilder verwendet werden dürfen, kann der Verwender meiner Meinung nach davon ausgehen. Im Zweifelsfall würde ich einfach eine Mail an den Anbieter schreiben, mitt der Bitte um Auskunft, ob die Bilder verwendet werden dürfen. |
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| Zitat:
Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten. Das gleiche gilt für nicht erschienene Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niemals geschützt waren, deren Urheber aber schon länger als siebzig Jahre tot ist. Die §§ 5, 15 bis 24, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwendenIn meiner Laiensicht: wenn jemand Public Domain Abbildungen von z.B. Historischen Büchern erneut publiziert, erwirbt erneut auf lange Zeit in Deutschland die Urheberrechte. Das wäre ja unglaublich. Da kann man ja keine alten Stiche, Abbildungen o.ä. ohne Gefahr verwenden. Wer kennt sich aus? Vielen Dank für Antworten. |
| Tags: deutschland, domain, public, usa |
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