Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 09:31
aaky aaky ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Domain stillgelegt gestohlen


Meine Meinung dazu:
Zitat:
warscheinlich aus betrügsabsicht
Sollte tatsächlich Betrug vorliegen kann man Anzeige erstatten. Allerdings sollte man dafür etwas in der Hand haben. Die bloße Kündigung eines Vertrags ist noch kein Betrug, wenn tatsächlich Gründe vorliegen.
Zitat:
aufgrund von illegalen Tätigkeiten über Ihr System, waren wir gezwungen Ihren Account zu löschen.

Illegale Tätigkeiten eines Systems meint zumeist einer oder mehrere der folgenden Tatbestände:
- Dos Attacken die von Ihrem System ausgehen.
- Phishingseiten die auf Ihrem System gespeichert werden
- Bruteforce Attacken die von Ihrem System ausgehen.
- Spam der über Ihren Server versand wurde.
- Urheberrechtlich geschützes Material welches über Ihren Server zugänglich gemacht worden ist.
Das ist keine Begründung für eine fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung muss immer begründet werden - und zwar mit dem tatsächlichen und nicht mit einem möglichen oder wahrscheinlich zutreffenden Verstoß. Und der muss nachweislich dokumentiert sein. Die Kündigung würde ich persönlich erstmal als nichtig ansehen.
Zitat:
ihre Domain wurde gelöscht und zur neu Registrierung freigegeben!!!
Das darf man nur, wenn man Inhaber der Domaine ist. Bestenfalls noch als Admin-C - hier sollte man aber sofort bei der Registrierungsbehörde widersprechen. Es kommt also auch darauf an, auf wen die Domaine eingetragen war. Wenn der Hoster, obwohl er nicht Eigentümer der Domaine war, diese von sich aus gekündigt hat (ohne vorherige nachweisbare Mahnung) ist dies ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht (wobei Eigentum an Domainen zwar noch fraglich ist aber die Rechtssprechung scheint Eigentumsrecht auch auf Domainen anzuwenden)
Zitat:
was erstens haltlos ist, da man nichts auf dem server usw. hatte und auch die Mailboxen bis jetzt fast ausschließlich für den empfang genutzt hat,
Das schließt zwar die Verwendung der Domaien als Spam-Absender nicht aus (auch mich erreichen täglich hunderte Spam-Mails mit meiner Domaine als Absender) - aber das würde ich nicht als Kündigungsgrund sehen, da man mit seiner Domaine eigentlich machen kann, was man will - so es denn die eigene Domaine ist. Auch müsste diesbezüglich der Verstoß nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang: Sehr viele kostenlose Anbieter tragen die Domaine nicht auf den Kunden sondern auf sich selbst ein. Dann haben die allerdings die Macht über die Domaine, ansonsten nicht.
Zitat:
1 zu 1 den namen einer regesteriten Ltd entspricht
Hier könnte zwar Namensrecht ziehen, aber das berechtigt lediglich zur Forderung der Unterlassung, wenn jemand anders die Domaine nutzt. Ist für den Moment wahrscheinlich uninteressant ...

Zusammenfassend aus meiner Sicht: Nachdem was hier steht, glaube ich, dass sich der Vertragspartner etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat und seine Rechte weit überzogen hat. Wenn die Kündigung nichtig ist, dürfte er einigen Schadensersatz zahlen dürfen - bis hin zur Neu-Beschaffung der Domain.
Erstmal sollte man der Kündigung beim Registrar widersprechen, wenn man der Inhaber der Domaine ist und dann seine Rechte durchsetzen (was man üblicherweise mit einem Anwalt macht)
Mit Zitat antworten