Hallo!
Auch wenn es schon des öfteren zum Thema was gepostet wurde, bleiben für mich trotz intensiver Recherche Fragen über.
Wenn man Musikvideos von Youtube per Embedded-Code auf seine Homepage (oder im Blog) einbindet, dann muss man theoretisch GEMA-Gebühren zahlen, oder nicht?
Nun hat sich seit neuster Entwicklung die GEMA mit Youtube über eine Pauschalgebühr geeinigt. Muss man dann für eingebundene Videos auch noch zahlen? Ich sehe das so, dass die GEMA dann zweimal Geld bekommt, also doppelt abkassiert!
Viele Videos sind ja mittlerweile auch legal bei Youtube, weil beispielsweise größe Plattenfirmen eine Partnerschaft mit Youtube haben (z.B. Universalmusic). Kann man diese Videos ohne Gefahr einbinden, oder springt einem dann die GEMA wieder aufs Dach, oder gar die Staatsanwaltschaft (Urheberrecht)?
Wenn alles irgendwie gefährlich ist, könnte man ja auch noch bei Youtube eine Suche eines Videos starten und die Ergebnispage mit meist mehreren Ergebnissen als Link auf die eigene Homepage setzen. Oder ist das auch noch verboten?
Würd mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte!