Besteht ein Verstoß gegen das UWG, wenn ein Unternehmen auf seiner Website ein Kunden-werben-Kunden-Programm betreibt, bei dem bestehende Kunden mittels eines Buttons Neukunden werben können und dafür eine Provision in Form einer Bar- oder Sachprämie erhält? Das Programm läuft über einen Anbieter wie zanox-Mail oder vitrado. Teilnahmebedingungen, Informationen über das KwK-Programm etc. werden natürlich auf der Unternehmenswebsite kommuniziert und darauf hingewiesen, dass kein Spamming erlaubt ist.