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  #1 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 12:48
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Jugendschutz wie bitte ?


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es gibt chatrooms da könnte fast meinen hier wird nicht kontrolliert.
meine es so daß ein privatchat eröffnet wird und dieser sich ganz wo anderst auf desen oberfläche sich bewegt.
dabei die jugendlichen dort keinen ansprech Admin haben.
zudem egal wer ob 15 od. 66 jahre alt sich dort aufhalten kann.

nun zu meiner frage:

1. müssen diese chatrooms egal welche eine geeignete Aufsicht Person
haben? (op-Prüfung und welche zusatz Prüfungen )
2. müssen die dort rein gehn kontrolliert werden?
3. müssen diese personen wenn sie ertapt werden gelöscht werden?
4. ist ein solcher Op (aufsicht) in die mangel ,b.z.w. anzuzeigen an die
Betreiber,wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt?
5. da es wahrscheinlich um einen Privat erstellter Chatroom handelt was muß
dieser Op für fähigkeiten haben,b.z. haben müssen.


Antworten dazu würden mich sehr erfreun
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  #2 (permalink)  
Alt 25.09.2006, 14:45
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Jugendschutz wie bitte ?

Bei privaten Chatrooms handelt es sich um wie gesagt ein Privates gespräch ähnlich über Trillian, icq, msn oder einfach nur das telefon!

Eine überwachung dieser Räume sollte wenn überhaupt angesagt werden - bzw. die nutzer müssen damit einverstanden sein (ob diese überwachung nun über einen OP oder scrpt geht sei dahingestellt)

Ansonnsten ist die gleiche regel wie auf emails oder telefongespräche gültig ein Privater chatroom ist wie gesagt privat - das eingreifen in diese privatsphäre zb durch einen OP ist starfbar!

Was in diesem chatroom abgeht darf weder mitgeloggt (aufgezeichnet werden) noch irgendwie gefiltert werden ausser von den beteiligten personen selbst!

Auf gut deutsch:
Sind sie nicht der betreiber und haben in ihren agb´s festgesetzt das sie Private räume "durchleuchten" ist das eingreifen in jeglichen ablauf dieses privaten chats untersagt und verstöst gegen geltendes recht (sogar menschenrecht!)
Mit Zitat antworten
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